14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 5045

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss02.10.2007

Nieder­säch­sische Kosten­dämp­fungs­pau­schale ist verfas­sungsgemäß

Das Beamtenrecht des Landes Niedersachsen sah für die Jahre 1999, 2000 und 2001 jährliche Pauschal­ab­schläge bei der Gewährung von Beihil­fe­leis­tungen vor. Diese betrugen - je nach Besol­dungs­gruppe des Beamten - zwischen 200,- DM und 1.000,- DM im Kalenderjahr. Die gegen die "Kosten­dämp­fungs­pau­schale" gerichteten Verfas­sungs­be­schwerden mehrerer Beamter und Pensionäre wurden vom Bundes­ver­fas­sungs­gericht mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach der gesetzlichen Konzeption ergänzt die Beihilfe die Eigenvorsorge des Beamten. Sie deckt nur einen Teil der aus Anlass von Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten ab. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Aufwendungen hat der Beamte selbst Vorsorge zu treffen. Hierfür stellt der Besol­dungs­ge­setzgeber dem Beamten einen Alimen­ta­ti­o­nsteil zur Verfügung. Der Alimen­ta­ti­o­ns­grundsatz verpflichtet von Verfas­sungswegen, die für die Krank­heits­vorsorge erforderlichen Kosten bei der Bezügebemessung zu berücksichtigen. Die beamten­rechtliche Alimentation wäre nicht mehr ausreichend, wenn die zur Abwendung von krank­heits­be­dingten Belastungen aufzubringenden Kosten einen solchen Umfang erreichten, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten oder Versor­gungs­emp­fängers nicht mehr gewährleistet wäre. Die mit den Abschlägen der Kosten­dämp­fungs­pau­schale verbundene Verteuerung der vom Beamten aufzubringenden Krank­heits­kosten erreicht für sich genommen jedoch nicht ein Ausmaß, das den Schluss zuließe, der Gesetzgeber unterschreite bereits hierdurch die Minde­st­an­for­de­rungen der verfas­sungs­rechtlich verbürgten Alimentation.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 104/07 des BVerfG vom 23.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5045

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI