15.11.2024
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Dokument-Nr. 3218

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Bundesverfassungsgericht Beschluss27.09.2006

Terro­ri­sie­render Nachbar darf bestraft werden - Bundes­ver­fas­sungs­gericht bestätigt Verurteilung eines Nachbarn wegen Körper­ver­letzung und BetrugNachbar hatte im Namen des Anderen 35 Bestellungen ausgelöst

Wer seinen Nachbarn mit unbestellten Waren­lie­fe­rungen terrorisiert, kann wegen fahrlässiger Körper­ver­letzung und Betruges verurteilt werden. Das hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht entschieden.

Der Beschwer­de­führer bewohnt ein Mehrfa­mi­li­enhaus. Weil er sich von seinem Nachbarn belästigt fühlte, bestellte er bei 35 Firmen unter dem Namen des Nachbarn Waren und Dienst­leis­tungen an dessen Adresse.

Der Nachbar erhielt daraufhin wiederholt Lieferungen unter anderem von örtlichen Apotheken, Pizzadiensten und Getränkemärkten. Mehrmals sollte Heizöl geliefert werden, eine Lkw-Ladung Kies wurde angeliefert und auf dem Grundstück abgekippt, Mitarbeiter des Recyclinghofs wollten seine Couch zur Entsorgung abholen und am frühen Abend klingelte der Sanitär- Notdienst wegen angeblich verstopfter Toiletten. Für den Nachbarn hatte dieser Stress gesundheitliche Folgen: Nach den Feststellungen der Tatgerichte musste er sich wegen Unruhezuständen, Nervosität und Schlafstörungen über mehrere Monate mit einem Psychopharmakon ärztlich behandeln lassen. Das Landgericht verurteilte daraufhin den Beschwer­de­führer wegen Betrugs und fahrlässiger Körper­ver­letzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Rechtsmittel des Beschwer­de­führers gegen die Verurteilung blieben erfolglos.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts hat die Verfas­sungs­be­schwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verurteilung sei verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden. Sie verletze weder das Willkürverbot noch das Gebot der Schuld­an­ge­mes­senheit der Strafe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 97/06 des BVerfG vom 19.10.2006

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