22.11.2024
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Dokument-Nr. 1019

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Beschluss21.09.2005Bundesverfassungsgericht2 BvR 1338/05
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Bundesverfassungsgericht Beschluss21.09.2005

Verfas­sungs­be­schwerde gegen geplante Privatisierung der nieder­säch­sischen Landes­kran­ken­häuser erfolglos

Die Beschwer­de­führerin ist seit Februar 2003 in einem nieder­säch­sischen Landes­kran­kenhaus im Maßregelvollzug untergebracht. Mit ihrer Verfas­sungs­be­schwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Nieder­säch­sischen Landesregierung, sämtliche Landes­kran­ken­häuser zu privatisieren.

Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfas­sungs­be­schwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwer­de­führerin sei nicht schon durch den angegriffenen Beschluss der nieder­säch­sischen Landesregierung unmittelbar und gegenwärtig betroffen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Priva­ti­sie­rungs­ab­sichten der Landesregierung seien bisher nicht getroffen worden. Die Kriterien und Bedingungen der für März 2006 geplanten europaweiten Ausschreibung des Bieter­ver­fahrens stünden noch nicht fest. Es sei derzeit somit nicht absehbar, ob und wann es zu dem beabsichtigten Verkauf des Landes­kran­ken­hauses, in dem die Beschwer­de­führerin untergebracht ist, kommen wird und wie die geplante Privatisierung rechtlich ausgestaltet werden soll.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 93/2005 des BVerfG vom 29.09.2005

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