Dokument-Nr. 841
Permalink https://urteile.news/
Bundesverfassungsgericht Beschluss08.08.2005
Beitritt der politischen Parteien zum Organstreitverfahren der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz unzulässig
Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 8. August 2005.
Es fehlt an der erforderlichen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen der klagenden Abgeordneten einerseits und der beitrittswilligen politischen Parteien (Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit; Familien-Partei Deutschlands; Ökologisch- Demokratische Partei) andererseits.
Das Interesse der Parteien an einer längeren Vorbereitungszeit für die nächste Bundestagswahl ist anders gelagert als das verfassungsrechtliche Interesse der klagenden Abgeordneten daran, dass ihnen der Abgeordnetenstatus nicht in verfassungswidriger Weise vorzeitig entzogen wird.
Beschluss vom 8. August 2005 – 2 BvE 4/05 und 2 BvE 7/05 –
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 73/2005 des BVerfG vom 08.08.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss841
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.