18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 30508

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Bundesverfassungsgericht Beschluss22.06.2021

Einstellung eines Organstreit­verfahrens betreffend "Maskenpflicht" in Gebäuden des Deutschen BundestagesAfD nimmt Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag zurück

Das BVerfG hat ein Organstreit­verfahren eingestellt, in dem sich 19 der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) angehörende Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen eine von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassene Allge­mein­ver­fügung vom 05.10.2020 gewandt haben, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ("Maskenpflicht") in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht.

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allge­mein­ver­fügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, Artikel 46 Grundgesetz verletzt.

Antrags­rü­cknahme lässt Rechts­schutz­be­dürfnis entfallen

Die Verfah­ren­s­ein­stellung beruht darauf, dass die Prozess­be­voll­mäch­tigten der Antragsteller unmittelbar nach der gerichtlichen Ankündigung der Absendung und Veröf­fent­lichung einer Entscheidung des Zweiten Senats mit am 13. April 2021 beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht eingegangenem Schreiben die Rücknahme der Organklage erklärt haben. Mit der Antrags­rü­cknahme ist das für den Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis weggefallen.

Kein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens

Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Haupt­sa­cheantrags als unzulässig nicht, so dass dahinstehen kann, ob der Senat andernfalls das Verfahren trotz des fehlenden Rechts­schutz­be­dürf­nisses der Antragsteller fortsetzen könnte.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

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