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01.02.2025  

Dokument-Nr. 34737

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Beschluss22.01.2025Bundesverfassungsgericht2 BvC 3/25
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Bundesverfassungsgericht Beschluss22.01.2025

Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) nicht zur Bundestagswahl zugelassenVPD scheitert mit Beschwerde vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat über vorschlags­be­rechtigte Parteien für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag entschieden.

Am 13. und 14. Januar 2025 stellte der Bundes­wahl­aus­schuss in seiner öffentlichen Sitzung fest, welche Vereinigungen als wahlvor­schlags­be­rechtigte Parteien für die Wahl zum 21. Bundestag anzuerkennen seien. Gegen die Nicht­a­n­er­kennung zur Bundestagswahl legte eine Vereinigung Beschwerde beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht ein. Diese blieb erfolglos.

Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) nicht ordnungsgemäß vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht vertreten

Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 hat der Zweite Senat des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts die Beschwerde der Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) verworfen, da der Antrag mangels ordnungsgemäßer Vertretung bereits nicht wirksam anhängig gemacht und im Übrigen nicht ordnungsgemäß begründet worden war. Die ebenfalls eingelegte Beschwerde gegen die Verkürzung der Fristen für die Beibringung von Unter­stüt­zungs­un­ter­schriften hat der Senat ebenfalls als unzulässig verworfen.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)

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