Bundesverfassungsgericht Beschluss22.01.2025
Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) nicht zur Bundestagswahl zugelassenVPD scheitert mit Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat über vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag entschieden.
Am 13. und 14. Januar 2025 stellte der Bundeswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung fest, welche Vereinigungen als wahlvorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 21. Bundestag anzuerkennen seien. Gegen die Nichtanerkennung zur Bundestagswahl legte eine Vereinigung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese blieb erfolglos.
Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) nicht ordnungsgemäß vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten
Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Beschwerde der Volksstimmen-Partei-Deutschland (VPD) verworfen, da der Antrag mangels ordnungsgemäßer Vertretung bereits nicht wirksam anhängig gemacht und im Übrigen nicht ordnungsgemäß begründet worden war. Die ebenfalls eingelegte Beschwerde gegen die Verkürzung der Fristen für die Beibringung von Unterstützungsunterschriften hat der Senat ebenfalls als unzulässig verworfen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2025
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)