15.11.2024
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Dokument-Nr. 9531

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Bundesverfassungsgericht Beschluss07.04.2010

Verfas­sungs­be­schwerde gegen die Höhe des Bundes­zu­schusses zur gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung erfolglosEinzelner Bürger kann aus Grundrechten nicht Forderung nach generellem Unterlassen bestimmter Verwendung öffentlicher Abgaben herleiten

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat eine Verfas­sungs­be­schwerde, die sich gegen die Höhe des Bundes­zu­schusses zur gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung richtet, nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfas­sungs­be­schwerde ist unzulässig, weil der privat kranken­ver­si­cherte Beschwer­de­führer durch die angegriffene Bestimmung des § 221 Abs. 1 SGB V in der Fassung des GKV-Wettbe­wer­bs­s­tär­kungs­ge­setzes vom 26. März 2007 nicht selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen. Ein einzelner Bürger kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch herleiten, eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben generell zu unterlassen.

Quelle: ra-online, BVerfG

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