Dokument-Nr. 7058
Permalink https://urteile.news/
Bundesverfassungsgericht Beschluss12.11.2008
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Standortzwischenlagern
Die Verfassungsbeschwerde einer Anwohnerin gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im dortigen Standortzwischenlager ist vom Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden. Das gilt insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken und die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Insbesondere wird das Individualrisiko des Einzelnen durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten weder erhöht noch vermindert und auch das verbleibende Restrisiko ist als sozialadäquat hinzunehmen.
Die in den Verfahren 1 BvR 2458/06, 1 BvR 2492/06 (Standortzwischenlager Grundremmingen), 1 BvR 2457/06 (Standortzwischenlager Niederaichbach) und 1 BvR 2459/06 (Standortzwischenlager Grafenrheinfeld) erhobenen gleichgelagerten Verfassungsbeschwerden wurden ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 97/08 des BverfG vom 27.11.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7058
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.