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Dokument-Nr. 786

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Urteil12.07.2005Bundesverfassungsgericht1 BvR 2097/02
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Urteil12.07.2005

Erfolglose Verfas­sungs­be­schwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen antisemitischer Äußerung

Der Beschwer­de­führer, ein früherer Kreis­vor­sit­zender der Republikaner, hatte im November 2000 den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“ bezeichnet. Im Hinblick auf diese Äußerung wurde der Beschwer­de­führer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Verfas­sungs­be­schwerde, mit der er unter anderem die Verletzung seiner Meinungs­freiheit rügte, war erfolglos.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nahm die Verfas­sungs­be­schwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwer­de­führer werde durch die Verurteilung nicht in seinem Grundrecht der Meinungs­freiheit verletzt. Es sei verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer in der Wahl des kombinierten Begriffs „Zigeunerjude“ eine an den natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Sprachgebrauch erinnernde, auf Ausgrenzung und menschen­ver­achtende Herabwürdigung der Roma und Sinti sowie der Juden zielende Äußerung erblickt und diese als Schmähung eingeordnet hat.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 70/05 des BVerfG vom 29.07.2005

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