24.11.2024
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Dokument-Nr. 7677

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Beschluss18.02.2009Bundesverfassungsgericht1 BvR 1334/07
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Bundesverfassungsgericht Beschluss18.02.2009

Verfas­sungs­be­schwerde gegen Grund­steu­er­be­scheid erfolglos

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die Verfas­sungs­be­schwerde von Eltern dreier Kinder, die sich gegen den Grund­steu­er­be­scheid der Gemeinde für ihr selbst genutztes Hausgrundstück richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen diesen Grund­steu­er­be­scheid vor den Fachgerichten waren ohne Erfolg geblieben. Die Beschwer­de­führer hatten zuvor weder den ergangenen Einheits­wert­be­scheid noch den Grund­steu­er­mess­be­scheid des Finanzamts mit Erfolg angefochten

Die Erhebung der Grundsteuer als solche begegnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts keinen Bedenken. Ebenfalls ist verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer grundsätzlich ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben wird, denn dies entspricht ihrem Charakter als Objektsteuer. Behauptete Mängel im System der Grund­s­tücks­be­wertung konnten im Rahmen der allein gegen den Grund­steu­er­be­scheid der Gemeinde und die ihn bestätigenden Gericht­s­ent­schei­dungen erhobenen Verfas­sungs­be­schwerde nicht berücksichtigt werden. Diese Rügen richten sich gegen Feststellungen und Festlegungen der Grund­la­gen­be­scheide des Finanzamts. Werden diese nicht mit Erfolg angefochten, ist die Gemeinde im Rahmen des Erlasses des Grund­steu­er­be­scheides an den Inhalt der Grund­la­gen­be­scheide, die die Grund­s­tücks­be­wertung abschließend regeln, gebunden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/2009 vom 1. April 2009

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