21.11.2024
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Dokument-Nr. 30384

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Bundessozialgericht Urteil10.06.2021

Keine geringere Opferent­schä­digung bei Zahlung einer privaten UnfallrentePrivate Unfallrente mindert nicht schädigungs­bedingten Einkom­mens­verlust für Gewaltopfer

Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungs­bedingten Einkom­mens­verlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferent­schä­digung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwer­b­s­tä­tigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Die Klägerin war als kaufmännische Sachbe­a­r­beiterin in Vollzeit beschäftigt. Am Neujahrsmorgen 2010 wurde sie Opfer einer Gewalttat durch einen alkoholisierten Angreifer. Für den schädi­gungs­be­dingten Einkom­mens­verlust erhielt die Klägerin Berufs­scha­dens­aus­gleich. Der Beklagte berücksichtigte beim Berufs­scha­dens­aus­gleich als anzurechnendes Einkommen eine Unfallrente aus einer privaten Unfall­ver­si­cherung. Anders als das Sozialgericht hat das Landes­so­zi­al­gericht der dagegen gerichteten Klage stattgegeben.

BSG: Private Unfallrente stellt keine anrech­nungs­fähige Einnahme aus Vermögen dar

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat die Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts bestätigt. Die private Unfallrente ist keine anrech­nungs­fähige Einnahme der Klägerin aus Vermögen, welches mit Einkünften aus ihrer früheren Erwer­b­s­tä­tigkeit geschaffen wurde, um den Lebensunterhalt für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu sichern (§ 8 Absatz 2 Nummer 3 BSchAV).

Private Unfallrente auch keine Einnahmen aus eigenen Erwer­b­s­tä­tigkeit

Die private Unfallrente gehört auch nicht zu den Einnahmen der Klägerin aus einer eigenen Erwer­b­s­tä­tigkeit (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BSchAV). Denn die Versi­che­rungs­beiträge hat allein ihr Ehemann als Versi­che­rungs­nehmer ohne Bezug zum Erwer­b­s­ein­kommen der Klägerin und ohne gesetzliche Verpflichtung im Rahmen eines Versi­che­rungs­ver­trages zugunsten Dritter gezahlt.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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