15.11.2024
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Urteil02.10.2008BundessozialgerichtB 9 SB 7/07 R
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Bundessozialgericht Urteil02.10.2008

Keine Erstattung von Umsatzsteuer bei der Honorierung eines Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass das beklagte Land Hessen berechtigt war, bei der Honorierung eines ärztlichen Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung den Ersatz der geltend gemachten Umsatzsteuer abzulehnen.

In Übereinstimmung mit dem vom Bundes­fi­nanz­mi­nis­terium mitgeteilten Ergebnis einer Erörterung dieser Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das pauschale "Honorar" für einen derartigen Befundbericht als Zeugen­ent­schä­digung zu werten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es hierzu an einer Entscheidung des Bundes­fi­nanzhofs fehlt, hat der Senat den Beklagten verpflichtet, die angefochtene Kosten­fest­setzung dahin zu ändern, dass nachträglich Umsatzsteuer erstattet wird, sofern durch eine unanfechtbare finanz­ge­richtliche Entscheidung festgestellt werden sollte, dass die Klägerin diese Steuer zu entrichten hatte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/08 des BSG vom 02.10.2008

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