Dokument-Nr. 6791
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Bundessozialgericht Urteil02.10.2008
Keine Erstattung von Umsatzsteuer bei der Honorierung eines Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das beklagte Land Hessen berechtigt war, bei der Honorierung eines ärztlichen Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung den Ersatz der geltend gemachten Umsatzsteuer abzulehnen.
In Übereinstimmung mit dem vom Bundesfinanzministerium mitgeteilten Ergebnis einer Erörterung dieser Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das pauschale "Honorar" für einen derartigen Befundbericht als Zeugenentschädigung zu werten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es hierzu an einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs fehlt, hat der Senat den Beklagten verpflichtet, die angefochtene Kostenfestsetzung dahin zu ändern, dass nachträglich Umsatzsteuer erstattet wird, sofern durch eine unanfechtbare finanzgerichtliche Entscheidung festgestellt werden sollte, dass die Klägerin diese Steuer zu entrichten hatte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/08 des BSG vom 02.10.2008
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