21.11.2024
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Dokument-Nr. 32316

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Urteil27.10.2022BundessozialgerichtB 9 SB 4/21 R
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Bundessozialgericht Urteil27.10.2022

Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne BefundNachweis eines organischen Befunds nach versorgungs­medizinischen Grundsätzen zwingend notwendig

Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Die maßgebliche Versor­gungs­medizin-Verordnung schreibt in ihren versor­gungs­me­di­zi­nischen Grundsätzen zwingend den objektiven Nachweis eines organischen (morphologischen) Befunds für vom behinderten Menschen angegebene Sehstörungen vor, wenn damit ein Grad der Behinderung nach dem Funktionssystem des Auges begründet werden soll.

Rechtsstreit an Vorinstanz zurückverwiesen

Eine jahrelang gelebte Sehstörung ohne nachgewiesenen organischen Befund genügt demgegenüber nicht. Das Bundes­so­zi­al­gericht hat das Urteil des Landes­so­zi­al­ge­richts deshalb aufgehoben und den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Gericht muss jetzt prüfen, ob sich die Sehstörungen der Klägerin psychisch-neurologisch erklären lassen oder ob sich doch noch ein morphologischer Befund nachweisen lässt.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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