18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 33800

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil29.02.2024

Krankenkassen müssen Psych­ia­trie­kosten für Asylbewerber übernehmenBehandlung war auch bei einem perspektivisch nur vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich

Die Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber bei akuter Erkrankung sind zu erstatten. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Der Kläger war nach dem Suizidversuch seines Mitbewohners in der Flücht­lings­un­terkunft wegen akuter psychischer Erkrankungen stationär in das Krankenhaus aufgenommen und behandelt worden.

Behandlung notwendig und erforderlich

Akut kann auch die Verschlimmerung einer bestehenden, gegebenenfalls chronischen Erkrankung sein, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Dies war vorliegend der Fall. Die Behandlung war auch bei einem perspektivisch nur vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich und konnte in dieser Zeit des Aufenthalts auch abgeschlossen werden. Nichts anderes würde jedoch gelten, wenn die Therapie zwar dauerhaft erforderlich gewesen, aber zur Abwendung einer unumkehrbaren oder akuten Verschlech­terung in der Zeit des Aufenthalts im Bundesgebiet notwendig geblieben wäre.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33800

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI