18.10.2024
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Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 32793

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Bundessozialgericht Urteil30.03.2023

Bahnsurfender Schüler unfall­ver­sichertVersi­che­rungs­schutz trotz selbst geschaffener Gefahr

Ein Schüler ist in der Schüle­runfall­versicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Der damals knapp 16jährige Kläger war Gymnasiast und bestieg nach Schulende den Regionalexpress, um nach Hause zu fahren. Während der Fahrt öffnete er die verschlossene Durchgangstür des letzten Waggons mit einem mitgeführten Vierkant­sch­lüssel und stieg auf die dahin­ter­liegende, den Zug schiebende Lok. Auf dem Dach erlitt er einen Stark­strom­schlag aus der Oberleitung und stürzte brennend von der Lok. Er überlebte schwer verletzt und zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen zu.

Selbst­ge­schaffene Gefahr schließt Unfall­ver­si­che­rungs­schutz nicht aus

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat einen Wegeunfall festgestellt und damit anders als die Vorinstanz Versi­che­rungs­schutz des Klägers in der Schüle­r­un­fa­ll­ver­si­cherung bestätigt. Schüler sind bei spielerischen Betätigungen im Rahmen schül­er­grup­pen­dy­na­mischer Prozesse unfall­ver­sichert. Auch im Falle des Klägers ging es darum, im befreundeten Schülerkreis „cool“ zu sein. Die von ihm selbst­ge­schaffene Gefahr schließt den Unfallversicherungsschutz nicht aus. Angesichts wiederholt erfolgreicher Surfaktionen steht vielmehr fest, dass die dabei erworbene Sorglosigkeit zu einer massiven alterstypischen Selbst­über­schätzung führte.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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