18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 33845

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Bundessozialgericht Urteil21.03.2024

Homeoffice: Unfall­ver­sichert bei Heizkes­se­l­ex­plosionKläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfall­ver­si­cherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufs­ge­nos­sen­schaft pflicht­ver­sichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Tempe­ra­tur­schalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.

BSozG: Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Die beklagte Berufs­ge­nos­sen­schaft, das Sozialgericht und das Landes­so­zi­al­gericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundes­so­zi­al­gericht hat dagegen einen Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Tempe­ra­tur­reglers war deshalb unter­neh­mens­dienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/pt)

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