18.10.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 31604

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Bundessozialgericht Urteil21.03.2022

Arbeits­platz­bewerberin bei Betriebs­besichtigung gesetzlich unfall­ver­sichertUnfall während Betriebs­besichtigung stellt Arbeitsunfall dar

Eine Arbeits­platz­bewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Die arbeitsuchende Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges "Kennenlern-Praktikum" auf der Grundlage einer "Kennenlern-/Praktikums-Vereinbarung" mit diesem Unternehmen. Während des "Kennenlern-Praktikums" fanden unter anderem Gespräche, eine Betriebsführung, ein fachlicher Austausch mit der IT-Abteilung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Klägerin und brach sich den rechten Oberarm.

Teilnehmer einer Unter­neh­mens­be­sich­tigung sind nach Satzung unfall­ver­sichert

Anders als die beklagte Berufs­ge­nos­sen­schaft und die Vorinstanzen hat das Bundes­so­zi­al­gericht festgestellt, dass die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalles Teilnehmerin einer Unter­neh­mens­be­sich­tigung. Teilnehmer einer Unter­neh­mens­be­sich­tigung sind nach der Satzung der beklagten Berufs­ge­nos­sen­schaft - im Unterschied zu Satzungen anderer Unfall­ver­si­che­rungs­träger - unfall­ver­sichert.

Eigeninteresse der Bewerberin unschädlich

Das eigene - unversicherte - Interesse der Klägerin am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen. Die Satzungs­re­gelung der Beklagten ist nicht auf Personen beschränkt, deren Aufenthalt im Unternehmen ausschließlich der Besichtigung dient. Unternehmer sollen vielmehr umfassend von Haftungsrisiken befreit werden, die durch erhöhte Gefahren bei Unter­neh­mens­be­suchen entstehen können.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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