18.12.2024
18.12.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 33035

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil22.06.2023

Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung als Berufskrankheit bei Rettungs­sa­ni­tätern anerken­nungsfähigPTBS kann "Wie-Berufskrankheit" sein

Eine Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung bei Rettungs­sa­ni­tätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung nicht zu den in der Berufs­krank­heiten-Verordnung aufgezählten Berufs­krank­heiten gehört. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden. Die endgültige Entscheidung für den konkreten Fall wurde allerdings an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Der Kläger erlebte als Rettungssanitäter viele trauma­ti­sierende Ereignisse (unter anderem Amoklauf, Suizide und andere das Leben sehr belastende Momente). Im Jahr 2016 wurde bei ihm eine Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung festgestellt. Die Beklagte lehnte es ab, diese Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, weil die Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung nicht zu den in der Berufs­krank­heiten-Liste aufgezählten Berufs­krank­heiten gehört. Die Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung sei auch nicht als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen.

PTBS als „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen

Anders als die Vorinstanzen hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden, dass eine Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung bei Rettungs­sa­ni­tätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann. Rettungs­sa­nitäter sind während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit trauma­ti­sie­renden Ereignissen ausgesetzt. Diese Einwirkungen sind abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer Posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung. Dieser Ursachen­zu­sam­menhang ergibt sich aus den international anerkannten Diagno­se­systemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), sowie den Leitlinien der wissen­schaftlich-medizinischen Fachge­sell­schaften. Ob beim Kläger tatsächlich eine Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung vorliegt, die auf seine Tätigkeit als Rettungs­sa­nitäter zurückzuführen ist, bedarf indes noch weiterer Feststellungen, so dass die Sache an das Landes­so­zi­al­gericht zurück­zu­ver­weisen war.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33035

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI