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Dokument-Nr. 33555

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Bundessozialgericht Urteil05.12.2023

Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfall­ver­sichertTätigkeit im organi­sa­to­rischen Verantwortungs­bereichs der Gemeinde

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfall­ver­sichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privat­grundstück stattfinden. Dies hat das Bundes­sozial­gerichts heute entschieden.

Der Kläger war Mitglied des Elternbeirates eines kommunalen Kindergartens. Im Jahr 2017 sollte der Kläger für den jährlichen Weihnachtsmarkt des Kindergartens Baumscheiben zurecht schneiden, um diese auf dem Basar des Weihnachts­marktes zu verkaufen. Am 18. November 2017 schnitt der Kläger auf seinem Privat­grundstück die Baumscheiben zu. Dabei geriet seine linke Hand in die Kreissäge, woraufhin er Mittel- und Ringfinger verlor.

BSG bejahrt Arbeitsunfall

Anders als die beklagte Unfallkasse und die Vorinstanzen hat das Bundes­so­zi­al­gericht das Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger war im Unfallzeitpunkt als Mitglied des Elternbeirats innerhalb der gesetzlichen Aufgabenkreise der Gemeinde als Trägerin des Kindergartens und des Elternbeirats ehrenamtlich tätig. Kindergarten und Elternbeirat hatten ihm zudem die unfall­brin­genden Sägearbeiten konkret übertragen. Fehlende Einwir­kungs­mög­lich­keiten auf dem Privat­grundstück des Klägers sind insoweit ohne Belang. Der Versi­che­rungs­schutz erstreckt sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten „für“ die Einrichtung.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

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