14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.

Dokument-Nr. 1430

Drucken
Urteil08.12.2005BundessozialgerichtB 13 RJ 40/04 R
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil08.12.2005

Arbeitsunfall auf Ibiza: Rente in DeutschlandZur Rente nach einem Auslandsunfall

Ein Arbeitsunfall in einem anderen Staat der EU zählt bei den Voraussetzungen für eine deutsche Erwer­bs­min­de­rungsrente ebenso wie ein in Deutschland erlittener Arbeitsunfall. Denn aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich eindeutig, dass sonst die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU, eine der Grundfreiheiten dieser Gemeinschaft, beeinträchtigt wäre.

Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden und damit eine frühere, anderslautende Rechtsprechung dieses Gerichts als "überholt" bezeichnet.

In dem zugrun­de­lie­genden Fall war ein auf Ibiza (Spanien) als Tauchassistent beschäftigter Deutscher im Juni 2002 Opfer eines Tauchunfalls geworden. An dessen Folgen (ua teilweise Lähmung der Beine) leidet er noch heute. Der Unfall ist vom spanischen Sozia­l­ver­si­che­rungs­träger als Arbeitsunfall anerkannt; Herr S. bezieht deswegen eine spanische Rente (wegen "dauernder vollständiger Berufs­un­fä­higkeit") in Höhe von ca 700 Euro/Monat. Seinen Antrag auf Zahlung einer deutschen Rente wegen Erwer­bs­min­derung hatte die Landes­ver­si­che­rungs­anstalt Rheinprovinz (seit 1.10.2005: Deutsche Renten­ver­si­cherung Rheinland) abgelehnt, weil Herr S. von den letzten fünf Jahren nicht drei Jahre mit Pflicht­bei­trägen zur Renten­ver­si­cherung belegt hatte. Das Sozialgericht Dortmund und das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen hatten diese Entscheidung bestätigt: Zwar sei nach dem Gesetz keine Drei-Fünftel-Belegung erforderlich, wenn ein Versicherter wegen eines Arbeitsunfalls vermindert erwerbsfähig werde; damit sei jedoch nur ein Arbeitsunfall in Deutschland gemeint.

Durch das Urteil des Bundes­so­zi­al­ge­richts ist nunmehr geklärt, dass bei Herrn S. die versi­che­rungs­recht­lichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe er tatsächlich Anspruch auf eine Erwer­bs­min­de­rungsrente aus der deutschen gesetzlichen Renten­ver­si­cherung hat, hängt jedoch noch von seinem nach dem Unfall verbliebenen Leistungs­vermögen ab; unter Umständen ist dann auch die spanische Rente auf die deutsche Rente teilweise anzurechnen. Zur Klärung dieser Fragen hat das Bundes­so­zi­al­gericht den Rechtsstreit an das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 30/05 des BSG vom 08.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1430

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI