23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 30246

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Beschluss27.04.2021

Bürgermeister und Ortsvorsteher: Sozial­versicherungs­pflicht bei Eingliederung in die Verwaltungs­organisation und aufwands­überschrei­tender EntschädigungBundes­so­zi­al­gericht gibt zwei Revisionen statt

Die Sozial­versicherungs­pflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Vielmehr kommt es auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwal­tungs­a­bläufe eingegliedert, zum Beispiel Dienst­vor­ge­setzte sind. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht in zwei Revisi­ons­ver­fahren entschieden.

Ein weiteres Kriterium ist, ob die Betroffenen eine Gegenleistung erhalten, die sich als Arbeitsentgelt und nicht als Aufwand­s­ent­schä­digung für eine von ideellen Zwecken geprägte Tätigkeit darstellt. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Gegenleistung darf unter Berück­sich­tigung bestimmter Merkmale - wie Höhe, Bemessung, steuer­rechtliche Ehrenamts- und kommu­na­l­rechtliche Entschä­di­gungs­pau­schalen - nicht evident über den Ausgleich für den tatsächlichen Aufwand des Ehrenamts hinausgehen.

Ortsvorsteher grundsätzlich nicht abhängig beschäftigt

Ortsvorsteher, die im Wesentlichen ihr Wahlamt ausüben, sind grundsätzlich nicht abhängig beschäftigt. Eine dafür gezahlte Aufwand­s­ent­schä­digung ist jedenfalls dann nicht beitrags­pflichtig, wenn sie nicht offensichtlich eine verdeckte Vergütung ist. Demzufolge hat das Bundes­so­zi­al­gericht in diesem Verfahren die Revision des Renten­ver­si­che­rungs­trägers zurückgewiesen.

Bürgermeister dagegen grundsätzlich sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäftigt

Bürgermeister sind dagegen grundsätzlich sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtig beschäftigt, wenn sie nicht nur Vorsitzende des Stadtrats, sondern auch Spitze der Verwaltung und Dienst­vor­ge­setzte sind und dafür eine Entschädigung erhalten, die deutlich über steuer­rechtliche Ehren­amts­pau­schalen hinausgeht. In diesem Verfahren hat die Revision des Renten­ver­si­che­rungs­trägers Erfolg gehabt.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30246

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI