18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 26019

Drucken
Urteil07.06.2018BundessozialgerichtB 12 KR 17/17 R
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil07.06.2018

Aufschub des Beginns der Versicherungs­pflicht erfordert keinen Anspruch auf Entgeltersatz im KrankheitsfallAnderweitige Eigenvorsorge muss Mindest­schutz­niveau in privater Kranken­ver­si­cherung entsprechen

Der Aufschub des Beginns der Versicherungs­pflicht setzt nicht voraus, dass der Beschäftigte über eine dem Krankengeld vergleichbare Absicherung gegen den krank­heits­be­dingten Ausfall von Arbeitsentgelt verfügt. Dies entschied das Bundes­so­zi­al­gericht und wies damit eine Revision der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund zurück.

Entscheidend ist, dass die anderweitige Absicherung Leistungen vorsehen muss, die mindestens dem für die allgemeine Kranken­ver­si­che­rungs­pflicht in Deutschland geregelten Mindest­schutz­niveau in der privaten Kranken­ver­si­cherung entsprechen. Dieses sieht eine Absicherung gegen den krank­heits­be­dingten Ausfall von Arbeitsentgelt nicht vor. Gleichwohl genügt es im Rahmen der allgemeinen Kranken­ver­si­che­rungs­pflicht als ausreichende Absicherung. Für den Aufschub der Versi­che­rungs­pflicht im Rahmen einer Status­fest­stellung kann daher nichts anderes gelten. Hier ist daher auch eine Kranken­ver­si­cherung ohne Anspruch auf Entgeltersatz im Krankheitsfall als ausreichende anderweitige Eigenvorsorge anzusehen.

Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26019

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI