Dokument-Nr. 33113
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Bundessozialgericht Urteil20.07.2023
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-KapitalgesellschaftSozialversicherungspflicht auch für Ein-Personen-UG
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat das Bundessozialgericht in drei Revisionsverfahren entschieden.
Die natürlichen Personen waren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Unternehmergesellschaft
Abgrenzung richtet sich nach dem Geschäftsinhalt und nicht nach gewünschter Rechtsfolge
Das Bundessozialgericht hat in allen drei Verfahren entschieden, dass - wie in anderen Statusverfahren auch - die jeweiligen konkreten tatsächlichen Umstände der Tätigkeit nach einer Gesamtabwägung über das Vorliegen von Beschäftigung entscheiden. Daran ändert der Umstand nichts, dass Verträge nur zwischen den Auftraggebern und den Kapitalgesellschaften geschlossen wurden. Die Abgrenzung richtet sich vielmehr nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien und der praktischen Durchführung des Vertrages ergibt, nicht aber nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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