18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 33113

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil20.07.2023

Kein Ausschluss von Sozial­versicherungs­pflicht durch Vertrags­be­ziehung mit Ein-Personen-Kapital­ge­sell­schaftSozial­versicherungs­pflicht auch für Ein-Personen-UG

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozial­versicherungs­pflichtiges Beschäftigungs­verhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapital­ge­sell­schaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht in drei Revisi­ons­ver­fahren entschieden.

Die natürlichen Personen waren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapital­ge­sell­schaften (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung ). Mit diesen Kapital­ge­sell­schaften schlossen Dritte Verträge über die Erbringung von Dienst­leis­tungen. In zwei Verfahren ging es um Pflege­dienst­leis­tungen im stationären Bereich eines Krankenhauses, im dritten Fall um eine beratende Tätigkeit. Tatsächlich erbracht wurden die Tätigkeiten ausschließlich von den natürlichen Personen. Die beklagte Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund stellte in allen Fällen Versi­che­rungs­pflicht aufgrund Beschäftigung fest.

Abgrenzung richtet sich nach dem Geschäftsinhalt und nicht nach gewünschter Rechtsfolge

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat in allen drei Verfahren entschieden, dass - wie in anderen Statusverfahren auch - die jeweiligen konkreten tatsächlichen Umstände der Tätigkeit nach einer Gesamtabwägung über das Vorliegen von Beschäftigung entscheiden. Daran ändert der Umstand nichts, dass Verträge nur zwischen den Auftraggebern und den Kapital­ge­sell­schaften geschlossen wurden. Die Abgrenzung richtet sich vielmehr nach dem Geschäftsinhalt, der sich aus den ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertrags­parteien und der praktischen Durchführung des Vertrages ergibt, nicht aber nach der von den Parteien gewählten Bezeichnung oder gewünschten Rechtsfolge.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI