18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 7533

Drucken
Urteil03.03.2009BundessozialgerichtB 1 A 1/08 R
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil03.03.2009

Krankenkasse darf Betriebsmittel nicht festverzinslich anlegen, wenn sie deshalb selbst an einigen Tagen Kredite aufnehmen mussVerstoß gegen das grundsätzliche Verbot für Krankenkassen Kredite aufzunehmen

Eine Krankenkasse darf nicht 100 Millionen Euro ihrer Betriebsmittel festverzinslich in 6-Monats-Geld anlegen, wenn sie infolgedessen selbst kurzfristig Kredite aufnehmen muss. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Die klagende bundesweit tätige Ersatzkasse erklärte ihrer Aufsichts­behörde (Bundes­ver­si­che­rungsamt der beklagten Bundesrepublik Deutschland) im März 2005: Weil die Konditionen für Tages­geld­anlagen (Zinssatz 2,04 %) unattraktiv seien, wolle sie 100 Millionen Euro aus ihrem Betrie­bs­vermögen für sechs Monate zu einem Zinssatz von 2,3 % p.a. festverzinslich einla­gen­ge­sichert bei einer Hypothekenbank anlegen. Sie müsse die zu erwartenden Ausgaben allerdings an einigen Tagen durch Kredite gegen­fi­nan­zieren. Das Bundes­ver­si­che­rungsamt verpflichtete die klagende Ersatzkasse daraufhin, die Geldanlage zu unterlassen.

Richter: Auch kurzfristige Kreditaufnahme ist nicht erlaubt

Zu Recht, wie der 1. Senat des Bundes­so­zi­al­ge­richts entschieden hat. Die Anlage von Betriebsmitteln in Höhe von 100 Mio. Euro mit einer Laufzeit von sechs Monaten und die mit der gewählten Anlageform unvermeidlich zusam­men­hängende kurzfristige Kreditaufnahme verstoßen gegen das grundsätzliche Verbot für Krankenkassen, Kredite aufzunehmen, und zugleich gegen die Gebote, Betriebsmittel liquide verfügbar zu halten und sicher anzulegen

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/09 des Bundessozialgerichts vom 03.03.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7533

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI