14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 1099

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil25.05.2005

Schwangerschaft allein kippt keinen Ehevertrag

Ein Ehevertrag, bei welchem die Ehepartner den gegenseitigen Verzicht auf Unter­halts­ansprüche nach Scheitern der Ehe erklären, ist nicht schon deshalb sittenwidrig, weil die Frau bei Eheschließung hochschwanger ist. Das geht aus einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs (BGH) hervor.

Im vorliegenden Fall schloss eine schwangere Frau ein paar Tage vor der Heirat mit ihrem Mann einen notariellen Ehevertrag. Die Schwangerschaft allein führe nicht zur Sitten­wid­rigkeit des Ehevertrages, so der BGH. Allerdings sei der Vertrag einer verstärkten richterlichen Kontrolle zu unterziehen, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag auf Drängen des Mannes zustande kam und die Frau nur nachgegeben habe, weil sie ein Kind erwartete.

Vorinstanzen:

OLG Hamm und AG Soest

Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1099

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI