21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 31424

Drucken
Urteil06.10.2021BundesgerichtshofXII ZR 11/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1489Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1489
  • NZM 2021, 930Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2021, Seite: 930
  • WuM 2022, 147Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 147
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Landgericht Berlin, Urteil03.04.2019, 2 O 304/18
  • Kammergericht Berlin, Urteil05.12.2019, 8 U 62/19
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil06.10.2021

BGH: Fristlose Kündigung durch Mieter bei Absicht des Vermieters falsche Betriebs­kosten­abrechnung mit wahrheits­widrigen Angaben zu verteidigenKeine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung

Will ein Vermieter eine falsche Betriebs­kosten­abrechnung mit wahrheits­widrigen Angaben verteidigen, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundes­ge­richtshof im Jahr 2021 in einer mietrechtlichen Streitigkeit unter anderem darüber zu entscheiden, ob ein Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist, wenn der Vermieter eine falsche Betriebskostenabrechnung durch wahrheits­widrige Angaben verteidigen will.

Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Der Bundes­ge­richtshof entschied, dass ein Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietver­hält­nisses berechtigt sei, wenn der Vermieter eine falsche Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung durch wahrheits­widrige Angaben verteidigen will. Der Vermieter müsse aber zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln. In eine solchen Fall sei es dem Mieter nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen, ohne dass es auf eine vorherige Abmahnung ankomme.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI