Bundesgerichtshof Beschluss24.11.2021
Anspruch auf Auskunft über Vermögenshöhe während Ehezeit endet mit Scheitern der EheKeine Notwendigkeit des Ablaufs des Trennungsjahrs
Der Anspruch auf Auskunft über die Vermögenshöhe während der Ehezeit gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB endet mit dem Scheitern der Ehe. Unerheblich ist dabei, ob das Trennungsjahr schon abgelaufen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 trennte sich ein in Nordrhein-Westfalen wohnhaftes Ehepaar in der Ehewohnung. Im Dezember 2018 erfolgte dann der Auszug des Ehemanns aus der Wohnung. Etwa zur gleichen Zeit machte die Ehefrau gegenüber dem Ehemann einen Auskunftsanspruch über seinen Vermögensstand geltend. Da dieser dem Verlangen nur unzureichend nachkam, beantragte die Ehefrau im April 2019 die vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft.
Amtsgericht und Oberlandesgericht gaben Antrag statt
Sowohl das Amtsgericht Aachen als auch das Oberlandesgericht Köln gaben dem Antrag statt. Solange das erste Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist, könne ein Ehegatte vom anderen Ehegatten gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB Auskunft über den Vermögensstand verlangen. Da der Ehemann diesem Auskunftsverlagen hier nicht ausreichend nachgekommen war, könne die Ehefrau die vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Ehemanns.
Bundesgerichtshof hält Frage des Ablaufs des Trennungsjahrs für unerheblich
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass der eherechtliche Auskunftsanspruch über vermögensrechtliche Belange entsprechend § 1353 Abs. 2 BGB mit dem Scheitern der Ehe ende. Dies sei nach § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Es komme nicht darauf an, ob das erste Trennungsjahr abgelaufen ist oder die Ehe geschieden werden kann. Der Ablauf des Trennungsjahr sage für sich genommen nichts über das Scheitern der Ehe aus.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2025
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)