21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 3854

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil27.02.2007

Bankgeheimnis und Bundes­da­ten­schutz­gesetz hindern nicht die wirksame Abtretung von Darle­hens­for­de­rungen

Das Bankgeheimnis und das Bundes­da­ten­schutz­gesetz hindern nicht die wirksame Abtretung von Darle­hens­for­de­rungen. Das hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundes­ge­richtshofes hatte über die Wirksamkeit der Abtretung einer Darle­hens­for­derung durch ein Kreditinstitut zu entscheiden. In dem zugrunde liegenden Fall nimmt die Klägerin, Beitreibungs- und Verwer­tungs­ge­sell­schaft einer Bankengruppe, die Beklagten zu 1) und 2) aus abgetretenem Recht einer Raiffeisenbank auf Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs von zwei Eigen­tums­woh­nungen und den Beklagten zu 3 ) als Bürgen in Anspruch. Die Beklagten bestreiten unter Berufung auf das Bankgeheimnis und das Bundes­da­ten­schutz­gesetz vor allem die Wirksamkeit der Abtretung. Außerdem erhebt der Beklagte zu 3) weitere Einwendungen gegen seine Haftung aus der Bürgschaft. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlan­des­gericht hat ihr stattgegeben.

Der XI. Zivilsenat hat die Revision der Beklagten zu 1) und 2) zurückgewiesen. Die Klägerin ist zur Geltendmachung der Darle­hens­for­derung befugt, weil der Abtretung weder das Bankgeheimnis noch das Bundes­da­ten­schutz­gesetz entgegenstehen. Zwar kann ein Verstoß gegen die Verschwie­gen­heits­pflicht bzw. gegen daten­schutz­rechtliche Bestimmungen zu einem Schaden­s­er­satz­an­spruch des Kunden gegen die Bank führen. Die Wirksamkeit der Forde­rungs­ab­tretung wird hiervon jedoch nicht berührt, weil sich weder aus dem Bankgeheimnis die zumindest still­schweigende Vereinbarung eines Abtre­tungs­verbots noch aus dem Bundes­da­ten­schutz­gesetz oder aus sonstigen Bestimmungen ein gesetzliches Abtre­tungs­verbot herleiten lassen. Aufgrund dessen ist die Klägerin auch Inhaberin des Bürgschafts­an­spruchs gegen den Beklagten zu 3) geworden. Da insoweit aber noch weitere tatsächliche Feststellungen zu einem von dem Beklagten zu 3) behaupteten Erlöschen der Bürgschafts­for­derung erforderlich sind, hat der Bundes­ge­richtshof in Bezug auf die gegen den Beklagten zu 3) gerichtete Klage das Berufungsurteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Prüfung an das Oberlan­des­gericht zurückverwiesen.

Vorinstanzen:

LG Ravensburg, Urteil vom 20. Januar 2005 - 6 O 399/04 -

OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Juni 2005 - 9 U 34/05 -

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/07 des BGH vom 27.02.2007

der Leitsatz

BGB §§ 134, 399 Alt. 2, HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a.F., § 5 Abs. 1

a) Der wirksamen Abtretung von Darle­hens­for­de­rungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundes­da­ten­schutz­gesetz entgegen.

b) Arbeitsplatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.

c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312 f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschafts­er­klärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3854

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI