14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 86

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss23.11.2004

Wieder­ein­setzung bei Papierstau im Telefaxgerät des Gerichts

Im Fall hatten die Kläger rechtzeitig Berufung eingelegt. Die Berufungs­be­gründung ging aber wegen eines Papierstaus am Empfangsgerät des Oberlan­des­ge­richts nicht vollständig ein.

Das Oberlan­des­gericht hatte den Wieder­ein­set­zungs­antrag der Kläger mit der Begründung zurückgewiesen, dass bei Telefa­x­über­tra­gungen für die Frage der Fristwahrung auf den binnen der Frist ausgedruckten Teil des Schriftsatzes abzustellen sei. Eine vollständige Berufungs­be­gründung, wozu insbesondere die Wiedergabe einer Unterschrift des Prozess­be­voll­mäch­tigten gehöre, sei bei Gericht jedoch nicht rechtzeitig eingegangen.

Der BGH führt aus: "Wird der Inhalt einer Berufungs­be­grün­dung­s­chrift mittels Telefax vollständig durch elektrische Signale vom Sendegerät des Prozess­be­voll­mäch­tigten zum Empfangsgerät des Rechts­mit­tel­ge­richts übermittelt, dort aber infolge technischer Störungen (etwa eines Papierstaus) nicht vollständig und fehlerfrei ausgedruckt, so ist allerdings von einem im Zeitpunkt der Telefa­x­über­mittlung erfolgten Eingang des Schriftsatzes auszugehen, wenn der Gesamtinhalt des Schriftsatzes auf andere Weise einwandfrei zu ermitteln ist. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass im Hinblick auf den aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechts­s­taats­prinzip folgenden Grundsatz rechts­s­taat­licher Verfah­rens­ge­staltung Risiken und Unsicherheiten, deren Ursache in der Sphäre des Gerichts liegen, bei der Entgegennahme fristgebundener Schriftsätze nicht auf den rechtsuchenden Bürger abgewälzt werden dürfen".

Vorinstanzen:

OLG Frankfurt am Main, LG Kassel

Quelle: ra-online

der Leitsatz

ZPO §§ 520, 234 Abs. 1 B

Wird eine per Telekopie übermittelte Berufungs­be­gründung infolge eines Papierstaus im gerichtlichen Empfangsgerät ohne die von dem Prozeß­be­voll­mäch­tigten unterschriebene Seite empfangen, so ist dadurch die Berufungs­be­grün­dungsfrist nicht gewahrt. In diesem Fall ist der betroffenen Partei Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss86

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI