18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 24363

Drucken
Urteil15.07.2009BundesgerichtshofVIII ZR 340/08
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2009, 1098Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2009, Seite: 1098
  • NJ 2010, 232Zeitschrift: Neue Justiz (NJ), Jahrgang: 2010, Seite: 232
  • NJW-RR 2009, 1383Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2009, Seite: 1383
  • NZM 2009, 698Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2009, Seite: 698
  • ZMR 2009, 839Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2009, Seite: 839
  • ZMR 2010, 266Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2010, Seite: 266
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Fürth, Urteil15.05.2008, 350 C 2998/06
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil25.11.2008, 7 S 6015/08
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil15.07.2009

BGH: Zusammenfassung der Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in Betriebs­kosten­abrechnung zulässigVoraussetzung ist Umlage der Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frisch­wasser­verbrauch

Die eng miteinander zusam­men­hän­genden Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser können in einer Betriebs­kosten­abrechnung zusammengefasst werden, wenn die Umlage der Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frisch­wasser­verbrauch vorgenommen wird. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 sollte der Mieter einer Wohnung Kosten für Wasser und Abwasser in Höhe von 118,40 EUR zahlen. Da eine Aufschlüsselung der Kosten nach Frischwasser und Abwasser nicht erfolgte, hielt der Mieter die Betriebskostenabrechnung für formell unwirksam und weigerte sich daher den Betrag zu zahlen. Die Vermieter erhoben daraufhin Klage.

Amtsgericht und Landgericht gaben Klage statt

Sowohl das Amtsgericht Fürth als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth gaben der Klage statt. Nach Ansicht des Landgerichts sei eine Zusammenfassung der Abrech­nungs­po­si­tionen Wasser und Abwasser zulässig. Die Neben­kos­te­n­a­b­rechnung habe daher den formellen Anforderungen genügt. Gegen diese Entscheidung legte der Mieter Revision ein.

Bundes­ge­richtshof bejaht ebenfalls formelle Wirksamkeit der Neben­kos­te­n­a­b­rechnung

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Mieters zurück. Die Vermieter haben die Kosten für Frischwasser und Abwasser formell richtig abgerechnet. Die Zusammenfassung der nach der Betrie­bs­kos­ten­ver­ordnung verschiedenen Kosten­po­si­tionen sei zulässig gewesen.

Zulässige Zusammenfassung der Kosten für Frischwasser und Abwasser

Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung sei nach Auffassung des Bundes­ge­richtshofs die Nachvoll­zieh­barkeit und Prüffähigkeit für den Mieter. Dies sei bei einer Zusammenfassung der eng miteinander zusam­men­hän­genden Kosten für Frischwasser und Abwasser gewährleistet, wenn die Umlage einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frisch­was­ser­ver­brauch vorgenommen werde. Anhand dieser Angaben könne ein Mieter ohne weiteres überprüfen, ob die ihm in Rechnung gestellten Kosten nach dem Mietvertrag umlagefähig seien und ob der richtige Umlageschlüssel verwendet worden sei. Zudem könne er den Rechenschritt nachvollziehen, mit dem der von ihm zu tragenden Anteil der Frischwasser- und Abwasserkosten ermittelt wurde.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI