Dokument-Nr. 9123
Permalink https://urteile.news/
- BGHZ 184, 138Sammlung: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ), Band: 184, Seite: 138
- DWW 2010, 143Zeitschrift: Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW), Jahrgang: 2010, Seite: 143
- FamRZ 2010, 555Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2010, Seite: 555
- GE 2010, 408Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2010, Seite: 408
- IMR 2010, 124Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2010, Seite: 124
- MDR 2010, 563Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2010, Seite: 563
- MietRB 2010, 97Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2010, Seite: 97
- NJW 2010, 1290Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2010, Seite: 1290
- NZM 2010, 271Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2010, Seite: 271
- WuM 2010, 163Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2010, Seite: 163
- Amtsgericht Baden-Baden, Urteil01.07.2008, 7 C 150/08
- Landgericht Baden-Baden, Urteil26.05.2009, 2 S 9/09
Bundesgerichtshof Urteil27.01.2010
BGH: Eigenbedarfskündigung gilt auch für Neffen und NichtenBGH zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen
Auch die Nichte einer Eigentümerin ist als Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB anzusehen. Daher ist eine Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs einer Nichte der Vermieterin zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im Sommer 2004 zog die damals 85-jährige Klägerin aus ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden aus und übersiedelte in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Sie vermietete die Wohnung ab September 2004 an die Beklagten zu einer monatlichen Miete von 1.050 €. Im August 2007 übertrug die verwitwete und kinderlose Klägerin das Eigentum an der Wohnung im Wege vorweggenommener Erbfolge auf ihre Nichte; dabei behielt sie sich einen Nießbrauch an der Wohnung vor. In dem Übertragungsvertrag verpflichtete sich die Nichte als Gegenleistung gegenüber der Klägerin, auf Lebenszeit deren Haushalt in der Seniorenresidenz zu versorgen und die häusliche Grundpflege der Klägerin zu übernehmen.
Klägerin macht Eigenbedarf an Wohnung geltend
Durch Anwaltsschreiben ließ die Klägerin seit August 2007 mehrfach Kündigungen des mit den Beklagten bestehenden Mietverhältnisses aussprechen. Als Kündigungsgrund wurde auch Eigenbedarf für die Nichte aufgrund der Pflegevereinbarung im Vertrag vom August 2007 geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die anschließend von der Vermieterin erhobene Räumungsklage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Auch Kinder der Geschwister haben ausreichend verwandtschaftliche Bindung für berechtigte Eigenbedarfskündigung
Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Nichte der Klägerin als Familienangehörige im Sinne § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB* anzusehen ist und die Eigenbedarfskündigung deshalb berechtigt war. Der Bundesgerichtshof hat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeführt, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht.
*§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1. …
2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder …
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2010
Quelle: ra-online, BGH
der Leitsatz
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604).
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9123
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.