18.10.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 30580

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Bundesgerichtshof Urteil20.07.2021

Weiterverkauf eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs lässt Schadens­ersatz­anspruch nicht entfallen

Der BGH hat sein Urteil zum Schadens­ersatz­anspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs verkündet.

Die Klägerin erwarb im Juni 2014 einen gebrauchten VW Touran. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs, das mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ausgestattet ist. Dieser Motor hatte eine Steue­rungs­software, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Im Prüfstands­betrieb stieß das Fahrzeug weniger Stickoxid aus als im Betrieb auf der Straße. Während des laufenden Rechtsstreits veräußerte die Klägerin das Fahrzeug zu einem marktgerechten Preis.

Schaden­s­er­satz­an­spruch trotz Weiterverkauf strittig

Zwischen den Parteien war streitig, ob der Klägerin trotz des Weiterverkaufs des VW Touran ein Schaden­s­er­satz­an­spruch gegen die Beklagte in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeugnutzung und abzüglich des erzielten Verkaufserlöses zusteht.

LG bejahrt Anspruch auf Schadensersatz

Das Landgericht hat der Klägerin trotz Weiterverkaufs des Diesel-Fahrzeugs einen Schaden­s­er­satz­an­spruch zuerkannt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

BGH: Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründet Schaden­s­er­satz­an­spruch

Der BGH hat das angefochtene Urteil bestätigt und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zutreffend angenommen, dass die Beklagte die Klägerin durch das Inver­kehr­bringen eines Fahrzeugs mit Abschalt­ein­richtung (Prüfstan­der­ken­nungs­software) vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihr insoweit grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­ent­schä­digung Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs zusteht. Der Weiterverkauf des Fahrzeugs ließ diesen Schaden­s­er­satz­an­spruch nicht entfallen.

Erlös aus Autoverkauf vom Schaden­s­er­satz­an­spruch abzuziehen

Durch den Weiterverkauf trat der marktgerechte Verkaufserlös an die Stelle des im Wege der Vorteils­aus­gleichung heraus­zu­ge­benden und zu übereignenden Fahrzeugs und war vom Schaden­s­er­satz­an­spruch abzuziehen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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