21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 26931

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil15.01.2019

BGH zur Zulässigkeit der Übersendung von presse­recht­lichen Informations­schreibenVerlage müssen presse­recht­lichen Informations­schreiben nicht in jedem Fall dulden

Der Bundes­ge­richtshof hat entschieden, dass die Übermittlung eines presse­recht­lichen Informations­schreibens an Verlage durch eine Rechts­anwalts­kanzlei in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presse­un­ter­nehmens eingreift. Die Schreiben sind jedoch dann unzulässig, wenn das übersandte Informations­schreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presse­un­ter­nehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeits­rechte durch eine etwaige Berich­t­er­stattung verletzt werden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verlag der Klägerin gibt eine Zeitung heraus, in der unter der Rubrik "Herzblatt-Geschichten" Veröf­fent­li­chungen der Boulevardpresse über Prominente aufgegriffen werden. Der Beklagte zu 2, ein bekannter Musiker, war wiederholt Gegenstand einer solchen Berichterstattung durch die Klägerin. Die Beklagte zu 1 betreibt eine presserechtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei. Sie versendet an von ihr ausgewählte Verlage sogenannte presse­rechtliche Infor­ma­ti­o­ns­schreiben, in denen ein rechtliches Vorgehen gegen eine etwaige Berich­t­er­stattung über gewisse Ereignisse oder Umstände in Aussicht gestellt wird. Der Verlag forderte die Rechts­an­walts­kanzlei auf, sie aus dem Verteiler für den Versand derartiger Schreiben zu nehmen.

Verlag verlangt Unterlassung der Übersendung presse­recht­licher Infor­ma­ti­o­ns­schreiben

Die Beklagten übermittelten dem Verlag am 11. Mai 2016 gleichwohl ein weiteres presse­recht­liches Infor­ma­ti­o­ns­schreiben, mit dem sie darum baten, von einer Übernahme der angeblich persön­lich­keits­rechts­ver­let­zenden Berich­t­er­stattung über den Beklagten zu 2 in einer anderen Zeitung Abstand zu nehmen. Der Verlag verlangte von den Beklagten, es zu unterlassen, ihr presse­rechtliche Infor­ma­ti­o­ns­schreiben per Telefax zuzusenden, wenn dies geschieht wie mit dem Schreiben vom 11. Mai 2016.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die Beklagten zur Unterlassung. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlan­des­gericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungs­gericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihren Unter­las­sungs­antrag weiter.

Übermittlung presse­recht­licher Infor­ma­ti­o­ns­schreiben kann zulässig sein

Der Bundes­ge­richtshof hob das Urteil des Oberlan­des­ge­richts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her. Die Übermittlung eines presse­recht­lichen Infor­ma­ti­o­ns­schreibens greift in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presse­un­ter­nehmens ein. Derartige Schreiben zielen auf einen effektiven - möglichst bereits vor einer Verletzung wirksam werdenden - Schutz des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts. Sie dienen dazu, dem von einer befürchteten Rechts­ver­letzung Betroffenen bereits im Vorfeld Gehör zu gewähren und dadurch persön­lich­keits­rechts­ver­letzende Rechtsverstöße von vorneherein zu verhindern oder jedenfalls ihre Weiter­ver­breitung einzuschränken. Hinter diesen schutzwürdigen Interessen hat das Interesse eines Presse­un­ter­nehmens, presse­rechtliche Infor­ma­ti­o­ns­schreiben nicht zu erhalten, in der Regel zurückzutreten.

Infor­ma­ti­o­ns­schreiben muss präventiven Rechtsschutz bewirken

Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Infor­ma­ti­o­ns­schreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presse­un­ter­nehmen die Beurteilung erlauben, ob Persön­lich­keits­rechte durch eine etwaige Berich­t­er­stattung verletzt werden. So verhielt es sich im Streitfall.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26931

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI