15.11.2024
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Dokument-Nr. 3177

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Bundesgerichtshof Beschluss10.10.2006

Verlag Gruner + Jahr darf weiterhin „National Geographic“ herausgebenLizenzvertrag unterliegt nicht der Fusions­kon­trolle

Der Kartellsenat des Bundes­ge­richtshofs hat entschieden, dass der Lizenzvertrag über die Herausgabe der deutsch­spra­chigen Zeitschrift „National Geographic“ nicht der Zusam­men­schluss­kon­trolle nach deutschem Kartellrecht unterliegt.

Unter dem Titel „National Geographic“ gibt die National Geographic Society seit Ende des neunzehnten Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten ein englisch­spra­chiges Magazin heraus. Im Frühjahr 1999 schloss sie mit Gruner + Jahr und einem spanischen Verlagshaus als gemein­schaft­lichen Lizenznehmern einen Lizenzvertrag über die Herausgabe eines deutsch­spra­chigen Magazins mit dem Titel „National Geographic“. Seit September 1999 gibt das Gemein­schafts­un­ter­nehmen unter der operativen Führung von Gruner + Jahr die deutsch­sprachige Ausgabe von „National Geographic“ heraus, die – wie im Lizenzvertrag vereinbart – im äußeren Erschei­nungsbild der Originalausgabe entspricht und ins Deutsche übersetzte Beiträge aus der Originalausgabe enthält.

Nachdem das Bundes­kar­tellamt von der Existenz des Lizenzvertrages Kenntnis erlangt hatte, hat es im August 2004 den Erwerb der Lizenz für die deutsch­sprachige Ausgabe der Zeitschrift „National Geographic“ untersagt. Nach Ansicht des Bundes­kar­tellamts handelt es sich bei dem Lizenzvertrag um einen anmel­de­pflichtigen Zusammenschluss i. S. von § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB. Die Lizenz verkörpere das Marktpotential für eine deutsch­sprachige Ausgabe von „National Geographic“. Durch den Erwerb dieses Marktpotentials, werde die beherrschende Stellung von Gruner + Jahr auf dem Lesermarkt für populäre Wissensmagazine verstärkt.

Auf die Beschwerde der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf die Unter­sa­gungs­ver­fügung aufgehoben. Mit dem Beschluss hat der Bundes­ge­richtshof die dagegen eingelegte Rechts­be­schwerde des Bundes­kar­tellamts zurückgewiesen.

Der Bundes­ge­richtshof hat in dem Abschluss des Lizenzvertrages keinen Zusammenschluss nach § 37 GWB gesehen. Das Gesetz unterwerfe nur das externe Wachstum von Unternehmen der Fusions­kon­trolle. Internes Wachstum nehme es hin, auch wenn dadurch eine markt­be­herr­schende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Ein Lizenzvertrag, mit dem Nutzungsrechte an einer Marke oder an Urheberrechten eingeräumt werden, sei nur dann dem externen Wachstum zuzurechnen, wenn damit eine bereits bestehende Marktposition übernommen werde, wenn also der Lizenznehmer mit Hilfe der Lizenz an der Stelle der Lizenzgebers in dessen Marktstellung einrücke.

Im Streitfall scheitere die Annahme eines Zusam­men­schlusses daran, dass mit den eingeräumten Rechten an der deutsch­spra­chigen Zeitschrift „National Geographic“ keine bereits vorhandene Marktstellung verbunden gewesen sei, in die Gruner + Jahr hätte einrücken können. Nicht ausreichend sei die mit der Lizenz erworbene Möglichkeit, eine solche Marktstellung zu erlangen. Werde mit einer Lizenz ein zuvor nicht realisiertes Marktpotential erschlossen, handele es sich um einen Vorgang internen Wachstums, der keinen Zusam­men­schluss­tat­bestand erfülle.

Erläuterungen
Vorinstanz

Oberlan­des­gericht Düsseldorf - Beschluss vom 15. Juni 2005 - VIKart 24/04 (V)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 134/06 des BGH vom 11.10.2006

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