18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 25358

Drucken
Urteil14.06.2017BundesgerichtshofIV ZR 161/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2017, 3300Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2017, Seite: 3300
  • NJW-RR 2017, 992Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 992
  • RRa 2017, 307Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2017, Seite: 307
  • VersR 2017, 1012Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2017, Seite: 1012
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Köln, Urteil29.10.2015, 139 C 96/15
  • Landgericht Köln, Urteil01.06.2016, 20 S 31/15
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil14.06.2017

BGH: Nutzungsrecht an Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells von Reise­rücktritts­versicherung umfasstAnspruch auf Versi­che­rungs­schutz aufgrund unklarer Klausel "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)"

Zwar wird eine Ferienwohnung im Rahmen eines Time-Sharing-Modells nicht mittels eines Mietvertrags überlassen. Dennoch kann eine Reise­rücktritts­versicherung gelten, wenn zwar als versicherte Reise "Mietleistungen" gelten, aber zugleich beispielhaft eine Ferienwohnung genannt wird. In diesem Fall ist die Klausel unklar und geht zu Lasten des Versicherers. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar beabsichtigte im September 2014 einige Tage in einer gebuchten Ferienwohnung zu verbringen. Die Ferienwohnung gehörte zu einer Anlage, die einer Aktien­ge­sell­schaft gehörte. Der Ehemann besaß Aktien an dem Unternehmen, wodurch er mittels eines Punkte- und Reser­vie­rungs­systems ein Anrecht auf die Nutzung der Ferienanlagen erwarb (sog. Time-Sharing oder Ferienwohnrecht). Aufgrund einer Erkrankung des Ehemanns musste die Reise aber im August 2014 storniert werden. Der Ehemann beanspruchte daraufhin seine Reise­rück­tritts­ver­si­cherung. Diese lehnte jedoch eine Einstands­pflicht ab und verwies zur Begründung auf eine Klausel in ihren AGB, wonach als versicherte Reise nur "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)" gehörten. Die Nutzung der Ferienwohnung habe aber nicht auf einen Mietvertrag beruht. Der Ehemann sah dies anders und erhob Klage.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts komme allenfalls als versicherte Reise eine "Mietleistung" in Betracht. Diese setze einen Mietvertrag voraus, an dem es fehle. Die Nutzung der Ferienwohnung habe auf ein zeitlich begrenztes Wohnrecht als Folge des Erwerbs einer eigen­tü­mer­ähn­lichen Stellung beruht. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Revision ein.

Bundes­ge­richtshof bejaht Anspruch auf Versi­che­rungs­schutz

Der Bundes­ge­richtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Versi­che­rungs­schutz durch die Reise­rück­tritts­ver­si­cherung zu. Die verwendete Klausel hinsichtlich der Mietleistungen als versicherte Reise seien unklar und daher gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Versicherers gegangen.

Unklare Klausel "Mietleistungen (z. B. Ferienwohnung)"

Zwei sei der in der Klausel verwendete Begriff "Mietleistungen" so zu verstehen, so der Bundes­ge­richtshof, dass er nur Nutzungs­über­las­sungen aufgrund eines Mietvertrags erfasse. Durch den Klammerzusatz, der unter anderem die Ferienwohnung nennt, sei die Regelung aber unklar geworden. Sie könne so zu verstehen sein, dass die Buchung des Aufenthalts in einer Ferienwohnung vom Begriff der versicherten Reise erfasst werde, gleichviel auf welcher vertraglichen Grundlage sie erfolgt. Andererseits könne sie auch so verstanden werden, dass die Buchung einer Ferienwohnung nur dann in den Versi­che­rungs­schutz einbezogen ist, wenn der ihr zugrunde liegende Vertrag ein miet- oder reise­recht­liches Gepräge aufweise. Diese Unklarheit gehe zu Lasten des Versicherers.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25358

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI