18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil23.08.2018

Tickets zum Selbst­aus­drucken: "print@home"-Gebühren von Eventim unzulässigKeine Servicegebühr für elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zum Selbst­aus­drucken zu Hause

Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbst­aus­drucken ist unzulässig. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

Verbraucher haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticket­ver­mittlung, verlangt bisher für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Klage gegen Erhebung des Entgelts in allen Instanzen erfolgreich

Die Verbrau­cher­zentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Erhebung dieses Entgelts bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlan­des­gericht in Bremen bestätigte letztes Jahr die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der Bundes­ge­richtshof hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbrau­cher­zentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.

Weitere Bearbei­tungs­ge­bühren ebenfalls für unzulässig erklärt

Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbei­tungs­gebühr" in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) kippte der Bundes­ge­richtshof im Sinne der Verbrau­cher­schützer. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung.

Verbrau­cher­zentrale fordert Rückzahlung zu Unrecht erhobener Entgelte durch Eventim

Nach Ansicht der Verbrau­cher­zentrale Nordrhein-Westfalen sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. Für den Fall, dass eine solche Rückzahlung unterbleibt, wird die Verbrau­cher­zentrale NRW alle rechtlichen Möglichkeiten, von Folgen­be­sei­tigungs- über Gewin­n­ab­schöp­fungs­ansprüche, in Betracht ziehen, damit unrechtmäßige Entgelte nicht bei dem Anbieter verbleiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26353

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI