18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 5329

Drucken
Beschluss10.12.2007BundesgerichtshofII ZR 296/06
Vorinstanzen:
  • Landgericht Berlin, Urteil11.11.2005, 28 O 585/04
  • Kammergericht Berlin, Urteil27.10.2006, 3 U 47/05
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss10.12.2007

Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU ist rechtskräftigErforderlicher Beschwerdewert wurde nicht erreicht

Der Partei­aus­schluss des früheren CDU-Bundes­tags­ab­ge­ordneten Martin Hohmann wegen antisemitischer Äußerungen ist rechtskräftig. Der Bundes­ge­richtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts.

Am 3. Oktober 2003 hielt Martin Hohmann, damals noch Mitglied der CDU/CSU-Bundes­tags­fraktion, eine Rede, die von weiten Teilen der Öffentlichkeit als antisemitisch empfunden wurde. Nachdem ihm deswegen vom Parteipräsidium zunächst eine "scharfe politische Rüge" erteilt worden war, wurde er am 14. November 2003 aus der Fraktion und in einem anschließenden Verfahren vor den Parteigerichten auch aus der Partei ausgeschlossen. Gegen den Beschluss des Bunde­s­par­t­ei­ge­richts der CDU vom 4. November 2004 hat er Klage zu den staatlichen Gerichten erhoben. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Das Kammergericht hat seine Berufung zurückgewiesen. Die Revision gegen dieses Urteil hat das Kammergericht nicht zugelassen. Dagegen hat Hohmann Beschwerde zum Bundes­ge­richtshof eingelegt.

Der zuständige II. Zivilsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Beschwerde mit Beschluss vom 10. Dezember 2007 als unzulässig zurückgewiesen, weil der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro nicht erreicht war. Der Kläger hatte den Streitwert seiner Klage von Anfang an mit nur 15.000 Euro angegeben. Erst mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat er geltend gemacht, in Wahrheit sei sein Interesse an einem Verbleib in der CDU mit deutlich mehr als 15.000 Euro zu bewerten. Den Senat hat das nicht überzeugt, vielmehr hat er die Beschwer auf 15.000 Euro festgesetzt.

Hilfsweise hat der Senat aber ausgesprochen, dass die Beschwerde auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, weil keine Gründe für eine Zulassung der Revision vorliegen, insbesondere die entsprechenden Einwände des Klägers gegen das Berufungsurteil nicht durchgreifen.

Damit steht rechtskräftig fest, dass Martin Hohmann aus der CDU Deutschlands ausgeschlossen ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 193/07 des BGH vom 17.12.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5329

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI