14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 543

Drucken
Urteil19.02.2004BundesgerichtshofI ZR 82/01
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2004, 531Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2004, Seite: 531
  • DB 2004, 1885Zeitschrift: Der Betrieb (DB), Jahrgang: 2004, Seite: 1885
  • GRUR 2004, 619Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Jahrgang: 2004, Seite: 619
  • K&R 2004, 330Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R), Jahrgang: 2004, Seite: 330
  • LMK 2004, 136Zeitschrift: Lindenmaier-Möhring Kommentierte BGH-Rechtsprechung (LMK), Jahrgang: 2004, Seite: 136
  • MDR 2004, 1131Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2004, Seite: 1131
  • MMR 2004, 467Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2004, Seite: 467
  • NJ 2004, 322Zeitschrift: Neue Justiz (NJ), Jahrgang: 2004, Seite: 322
  • NJW 2004, 1793Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2004, Seite: 1793
  • WM 2005, 986Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM), Jahrgang: 2005, Seite: 986
  • WRP 2004, 769Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), Jahrgang: 2004, Seite: 769
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil19.02.2004

Kein Anspruch auf "Sperrung" der Internet-Domain "kurt-biedenkopf.de"

Der Kläger ist der frühere Minis­ter­prä­sident des Freistaats Sachsen. Die Beklagte ist die DENIC; sie vergibt die Internet-Adressen (Domain-Namen), die mit "de" enden.

Der Kläger hatte von der Beklagten die Löschung des für einen Dritten eingetragenen Domain-Namens "kurt-biedenkopf.de" verlangt. Die Beklagte erkannte diesen Anspruch an und nahm die Löschung vor. Mit seiner Klage verlangt der Kläger, der die Internet-Adresse nicht für sich selbst eintragen lassen will, daß die Beklagte auch in Zukunft die Domain nicht für andere Personen vergibt.

In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Das Berufungs­gericht hat sie mit der Begründung abgewiesen, die vom Kläger begehrte "Sperrung" sei nur gerechtfertigt, wenn jede zukünftige Eintragung eines Dritten einen für die Beklagte erkennbar offen­sicht­lichen Rechtsverstoß darstelle. Dies sei nicht der Fall, weil die Anmeldung durch einen anderen "Kurt Biedenkopf" möglich und zulässig sei.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Abweisung der Klage bestätigt. Die DENIC, welche die Registrierung und Verwaltung von vielen Millionen Domain-Namen schnell und mit verhältnismäßig geringem Aufwand erledigt, darf, so der BGH, nach der Löschung eines Domain-Namens diesen bei einem neuen Antrag wie bei der ersten Registrierung (vgl. Entscheidung im Fall ambiente.de) allein nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Im Interesse der Aufrecht­er­haltung eines effektiven Regis­trie­rungs­ver­fahrens ist sie auch bei einem zukünftigen Antrag grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob an der angemeldeten Bezeichnung Rechte Dritter bestehen.

Quelle: ra-online, BGH (pm)

der Leitsatz

BGB § 12

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlaßt hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt.

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil543

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI