18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 12380

Drucken
Urteil06.10.2011BundesgerichtshofI ZR 42/10
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 499Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 499
  • ZGS 2011, 535Zeitschrift für Vertragsgestaltung, Schuld- und Haftungsrecht (ZGS), Jahrgang: 2011, Seite: 535
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Landgericht Freiburg, Urteil12.06.2009, 10 O 5/09
  • Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil04.02.2010, 4 U 141/09
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil06.10.2011

BGH: Gebraucht­wagen­angebot in falscher Kilometerstand-Suchrubrik einer Internet­handels­plattform ist nicht wettbe­wer­bs­widrigUnzutreffende Einordnung des Fahrzeugs nicht zur Irrezuführung der Kaufin­ter­es­senten geeignet

Das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internet­handels­plattform ist nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebraucht­fahrzeugs interessierten Verbraucher wettbe­wer­bs­widrig. Dies entschied der Bundes­ge­richtshof.

Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls handeln mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, die sie unter anderem über eine Inter­net­han­dels­plattform zum Kauf anbieten. Dabei kann der Verkäufer verschiedene Merkmale, beispielsweise den Kilometerstand, zu dem von ihm angebotenen Fahrzeug eingeben. Ein Kaufinteressent kann ebenfalls Kriterien zu dem von ihm gesuchten Fahrzeug auswählen. Zum Kilometerstand kann er "beliebig" oder beispielsweise 5.000 km, 100.000 km oder 125.000 km eingeben.

Kläger halt Angebot des Fahrzeugs in unzutreffender Kilome­ter­stands­rubrik für wettbe­wer­bs­rechtlich relevante Irreführung

Die Beklagte inserierte auf einer Inter­net­han­dels­plattform in der Rubrik "bis 5.000 km" ein Fahrzeug mit folgender fettgedruckter Überschrift: "BMW 320 d Tou.* Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260 KM**". Die Klägerin hat in dem Angebot des Fahrzeugs in einer unzutreffenden Kilome­ter­stands­rubrik eine wettbe­wer­bs­rechtlich relevante Irreführung des Verkehrs erblickt und die Beklagte daher auf Unterlassung in Anspruch genommen.

LG: Beklagter verschafft sich durch unzutreffende Kilometerangabe gegenüber Mitbewerbern relevanten Vorteil

Das Landgericht Freiburg gab der Klage statt. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlan­des­gericht zurückgewiesen. Die Beklagte nehme durch die unzutreffende Kilometerangabe in der Suchrubrik "bis 5.000 km" eine irreführende Handlung vor und verschaffe sich dadurch trotz der Richtigstellung des Kilome­ter­standes im eigentlichen Verkaufsangebot gerade auch gegenüber Mitbewerbern einen relevanten Vorteil.

BGH schließt Täuschung von Verbrauchern durch unzutreffende Einordnung des Fahrzeugs aus

Der Bundes­ge­richtshof hat die Klage auf die Revision der Beklagten abgewiesen. Zwar liegt in dem Angebot des Fahrzeugs in der unrichtigen Rubrik über die Laufleistung eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall war die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, das Publikum irrezuführen. Die richtige Laufleistung des Fahrzeugs ergab sich ohne weiteres bereits aus der Überschrift des Angebots, so dass eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen war. Die Frage, ob eine Einstellung in eine falsche Rubrik unter anderen Gesichtspunkten, etwa einer unzumutbaren Belästigung der Internetnutzer, wettbe­wer­bs­rechtlich unlauter ist, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12380

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI