23.11.2024
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Bundesgerichtshof Urteil26.04.2001

Streit um die Bezeichnungen "Bit" und "Bud" für Bier

Die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch möchte die Biersorten "Anheuser Busch Bud" und "American Bud" auch in Deutschland vertreiben und hat diese als Marken eintragen lassen. Dagegen hat sich die Inhaberin der Marke "Bit" "Bitte ein Bit" gewährt. Sie befürchtet eine Verwechs­lungs­gefahr. Dieser Argumentation ist der Bundes­ge­richtshof im Fall der Marke "American Bud" gefolgt. Bei "Anheuser Busch Bud" sieht er keine Verwechs­lungs­gefahr.

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über einen Streit zweier Brauereien über die Verwendung von Marken für Bier zu entscheiden. Die Klägerin, eine Bierbrauerei mit Sitz in den Vereinigten Staaten, vertreibt u.a. unter ihren Marken "Budweiser" und "Bud" amerikanische Biere in vielen europäischen Ländern mit Ausnahme von Deutschland. Zwischen ihr und der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar mit Sitz in Ceske Budejovice (bis 1918: Budweis) sind in zahlreichen Ländern Rechtss­trei­tig­keiten wegen der Marke "Budweiser" anhängig.

Die Klägerin beabsichtigt nunmehr, ihr amerikanisches "Budweiser"-Bier unter der Bezeichnung "Anheuser Busch Bud" und "American Bud" in Deutschland zu vertreiben. Sie hat die Eintragung zweier farbiger Flasche­n­e­ti­ketten als Wort-/Bildmarken für Bier mit den Bezeichnungen "Anheuser Busch Bud" bzw. "American Bud" beim Deutschen Patent- und Markenamt erwirkt.

Die beklagte Brauerei ist Inhaberin u.a. der älteren für Bier eingetragenen Marken "Bit", "Bitburger" und "Bitte ein Bit". Sie hat gegen die Eintragung der Marken der Klägerin Widerspruch erhoben und dieser gegenüber geltend gemacht, daß in der beabsichtigten Verwendung der wie die Wort-/Bildmarken gestalteten Flasche­n­e­ti­ketten eine Verletzung ihrer älteren Markenrechte liegen würde.

In dem zum Bundes­ge­richtshof gelangten Rechtsstreit hat die Klägerin mit ihrer Klage die (negative) Feststellung begehrt, daß ihre Wort-/Bildmarken nicht in die Rechte der Beklagten an deren "Bit"-Marke eingreifen. Das Oberlan­des­gericht hat - wie zuvor das Landgericht - die Klage abgewiesen, weil die Flasche­n­e­ti­ketten die Klägerin das Markenrecht der Beklagten verletzten. Es ist davon ausgegangen, daß der Verkehr die Wort-/Bildmarken der Klägerin letztlich auf den Bestandteil "Bud" verkürzen werde und zwischen diesen Bezeichnungen klangliche Verwechs­lungs­gefahr bestehe.

Der Bundes­ge­richtshof hat auf die Revision der Klägerin das Urteil aufgehoben, soweit die Wort-/Bildmarke "Anheuser Busch Bud" betroffen ist, weil diese Marke nach den Bezeich­nungs­ge­wohn­heiten auf dem Biermarkt vom Verkehr bei einer Verkürzung eher mit dem Anfangs­be­standteil "Anheuser" als mit "Bud" bezeichnet werde und deshalb keine marken­rechtliche Verwechs­lungs­gefahr mit der Marke "Bit" gegeben sei. Insoweit ist die Sache zu weiterer Prüfung unter dem Gesichtspunkt eines auch bei fehlender Verwechs­lungs­gefahr möglicherweise gegeben Schutzes gegen Beein­träch­tigung oder Verwässerung bekannter Marken an das Berufungs­gericht zurückverwiesen worden.

Im Falle der Marke "American Bud" dagegen hat der Bundes­ge­richtshof das Urteil des Oberlan­des­ge­richts bestätigt, weil diese Marke in ihrem Gesamteindruck durch den Bestandteil "Bud" geprägt werde, während der Bestandteil "American" als geographische Bezeichnung die Herkunft des so bezeichneten Biers beschreibe. Angesichts der unstreitigen Bekanntheit der Marke "Bit", die einen größeren Schutzumfang gegen Annäherungen nach sich ziehe, und der Tatsache, daß die Bezeichnungen für identische Waren, nämlich Bier verwendet würden, könne eine marken­rechtliche Verwechs­lungs­gefahr infolge der gegebenen klanglichen Ähnlichkeit nicht verneint werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33/2001 des BGH vom 27.04.2001

der Leitsatz

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Der Gesamteindruck einer komplexen, aus graphischen Elementen und Wortbe­stand­teilen bestehenden Marke für Bier, die eine in Deutschland als solche unbekannte, aber als Familiennamen erkennbare Unter­neh­mens­be­zeichnung enthält, wird angesichts der Bezeich­nungs­ge­wohn­heiten für Bier, bei denen die Angabe der jeweiligen Brauerei für den verständigen Durch­schnitts­ver­braucher im Vordergrund steht, regelmäßig durch die Unter­neh­men­s­angabe mitgeprägt.

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