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Dokument-Nr. 2491

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Beschluss11.05.2006BundesgerichtshofI ZB 94/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MietRB 2006, 261Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2006, Seite: 261
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss11.05.2006

Zwangs­voll­streckung bei Verurteilung zu ordnungsgemäßer Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnungVermieter kann Abrechnung nur selbst durchführen

Der Bundes­ge­richtshof hatte - aufgrund einer vom Beschwer­de­gericht zugelassenen Rechts­be­schwerde - über die Frage zu entscheiden, wie ein Urteil vollstreckt werden kann, das den Vermieter einer Mietwohnung verpflichtet, ordnungsgemäße Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rech­nungen für abgelaufene Abrech­nungs­pe­rioden zu erteilen. Diese Frage ist von den Gerichten bisher unterschiedlich beantwortet worden.

Wie vom Beschwer­de­gericht wird teilweise die Ansicht vertreten, der Mieter, der das Urteil erwirkt habe, müsse sich gerichtlich ermächtigen lassen, die Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rech­nungen im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten (z.B. einen Sachver­ständigen) erstellen zu lassen (§ 887 ZPO).

Nach anderer Ansicht kommt eine Zwangs­voll­streckung in dieser Weise grundsätzlich nicht in Betracht. Die Verurteilung zur Erteilung einer Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung betreffe eine Handlung, deren Vornahme ausschließlich vom Willen des verurteilten Vermieters abhänge (sog. nicht vertretbare Handlung i.S. des § 888 ZPO). Sie sei deshalb so durchzusetzen, dass der Vermieter auf Antrag des Mieters durch Zwangsgeld und - falls dieses nicht beigetrieben werden könne - durch Zwangshaft dazu anzuhalten sei, seiner Verpflichtung nachzukommen.

Der Bundes­ge­richtshof hat dieser zweiten Ansicht zugestimmt. Bei der Verurteilung des Vermieters, eine Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung vorzulegen, gehe es nicht nur um dessen Verpflichtung, das reine Rechenwerk zu erstellen. Bei dieser Abrechnung habe der Vermieter vielmehr aufgrund seiner besonderen Kenntnisse verbindlich zu erklären, welche Kosten im Einzelnen angefallen seien. Eine solche Rechnungslegung sei nur ihm möglich.

Erläuterungen

Vorinstanzen

Amtsgericht Tiergarten - Beschluss vom 30. Mai 2005 - 5 C 321/04

Landgericht Berlin - Beschluss vom 11. August 2005 - 62 T 89/05

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 87/06 des BGH vom 08.06.2006

der Leitsatz

ZPO § 888

Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung zu erteilen, ist als Verurteilung zu einer nicht vertretbaren Handlung zu vollstrecken.

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