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31.01.2025  
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Dokument-Nr. 34756

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Beschluss23.01.2025Bundesgerichtshof6 StR 431/24
Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil10.04.2024, 39 Ks 2793 Js 97699/23 (23/23)
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss23.01.2025

Versuchter Mord an einem Kleinkind mittels Quecksilber-InjektionenBundes­ge­richtshof bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes

Der Bundes­ge­richtshof hat im Quecksilber-Fall aus Springe entschieden und die Revision der Angeklagten zurückgewiesen. Ein Mann und seine frühere Lebensgefährtin hatten der Tochter des Mannes Quecksilber gespritzt und dabei den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 10. April 2024 verworfen, mit dem der Angeklagte K. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körper­ver­letzung, mit gefährlicher Körper­ver­letzung und mit schwerer Misshandlung von Schutz­be­fohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Angeklagte W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körper­ver­letzung und mit gefährlicher Körper­ver­letzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verabreichten die beiden Angeklagten im Juli 2023 der 20 Monate alten Tochter des Angeklagten K. zwei Injektionen mit Quecksilber. Dabei kam es ihnen darauf an, dass das Kind schwer erkranken und in Siechtum verfallen würde. Auch ein Versterben des Kindes infolge der Vergiftung nahmen sie billigend in Kauf. Der Angeklagte K. handelte aus dem Motiv heraus, seiner früheren Ehefrau - der Mutter der gemeinsamen Tochter - dadurch schweres seelisches Leid zuzufügen und sich auf diese Weise an ihr dafür zu rächen, dass sie sich kurz nach der Geburt des Kindes von ihm getrennt hatte. Die Angeklagte W. wollte durch die gemeinsame Tatbegehung ihre Beziehung zu dem Angeklagten K. festigen.

Das Landgericht hat bei beiden Angeklagten die Tat als grausam und zudem die Beweggründe des Angeklagten K. als niedrig bewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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