18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 30561

Drucken
Urteil24.06.2021Bundesgerichtshof5 StR 67/21
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil24.06.2021

Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum rechtskräftigUrteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf

Der BGH hat über die Revisionen von zwei Angeklagten entschieden, die an dem Diebstahl einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum beteiligt waren.

Nach den Feststellungen des Landgerichts arbeitete einer der Angeklagten als Aufsichtsperson im Berliner Bode-Museum, in dem die etwa 100 kg schwere Goldmünze "Big Maple Leaf" im Wert von ungefähr 3,3 Millionen Euro ausgestellt war. Hiervon sowie von Schwachstellen in der Alarmsicherung des Museums berichtete der Angeklagte dem mit ihm befreundeten Mitangeklagten. Dieser begab sich am frühen Morgen des 27. März 2017 zusammen mit einem Cousin und einer unbekannt gebliebenen Person auf die Hochbahngleise der Berliner Stadtbahn, die unmittelbar an einen Dachvorsprung des Museums grenzen. Von dort kletterten sie zum Fenster eines Umkleideraums, das der im Museum beschäftigte Angeklagte unbemerkt offengelassen hatte, und gelangten so in das Innere. Unterrichtet über die räumlichen Verhältnisse und die Kontrollroute des Wachmanns, während der die Alarmanlage deaktiviert war, gelangten sie unbemerkt zu der in einer Glasvitrine ausgestellten Goldmünze. Sie zerschlugen das Glas und brachten mit einem Rollbrett und einer Schubkarre das Diebesgut über das Einstiegs­fenster und die Bahngleise bis zu einer Stelle, an der sie die Münze von den Gleisen warfen, sich selbst abseilten und mit dem Fahrzeug eines weiteren Tatbeteiligten flüchteten. Die Münze wurde kurz nach der Tat zerteilt und einzelne Teile stückweise verkauft. Der Verbleib des Goldes konnte nicht festgestellt werden.

Verurteilung zu mehrjährigen Jugendstrafen

Das Landgericht Berlin hatte die beiden Angeklagten sowie einen nicht revidierenden Mitangeklagten, die zu den Tatzeiten zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, wegen des Diebstahls zu jeweils mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Einen weiteren Mitangeklagten hat es rechtskräftig freigesprochen.

Urteil wegen Diebstahls einer Goldmünze rechtskräftig

Ihre Verurteilungen haben beide Angeklagten mit Sachrügen, einer von ihnen zudem mit einer Verfahrensrüge, angegriffen. Der 5. Strafsenat hat beide Rechtsmittel verworfen. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, auch das Verfahren war nicht zu beanstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI