24.11.2024
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Dokument-Nr. 30669

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Bundesgerichtshof Beschluss09.08.2021

BGH bestätigt Urteil zu Betrug bei vermittelten FührerscheinenBGH weist Sache an das Landgericht zurück

Der Bundes­ge­richtshof hat über die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold entschieden, das ihn wegen Betrugs in 37 Fällen und versuchten Betrugs in neun Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesam­tfreiheits­strafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des LG bot der Angeklagte im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis Anfang 2018 über verschiedene Internetseiten eine erfolg­ver­spre­chende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrer­laub­nissen gegen eine "Gebühr" von 1.200 Euro an. Dabei verschleierte er gegenüber den Kunden aus Deutschland, dass eine englische Fahrerlaubnis nur mit einem Wohnsitz in England erworben werden konnte. Für die Kunden war dieser Umstand für die Bezahlung der "Gebühr" maßgeblich. Keiner der Kunden erhielt mangels der Wohnsitz­vor­aus­setzung eine englische Fahrerlaubnis. Der Angeklagte hatte dies von Anfang an gewusst. Ihm kam es darauf an, sich mit der Gebüh­ren­ein­vernahme dauerhaft zu bereichern.

Mehrere Betrugstaten bereits verjährt

Die Revision des Angeklagten hat zu einer Teileinstellung des Verfahrens geführt, weil mehrere Betrugstaten aus den Jahren 2012 und 2013 verjährt sind. Deshalb hat der Bundes­ge­richtshof auch die Gesamt­frei­heits­strafe aufgehoben und die Sache zur Festsetzung einer neuen Gesamtstrafe für die verbleibenden Betrugstaten an das Landgericht zurückverwiesen. Im Übrigen war die Revision erfolglos.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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