Dokument-Nr. 30669
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Beschluss09.08.2021
BGH bestätigt Urteil zu Betrug bei vermittelten FührerscheinenBGH weist Sache an das Landgericht zurück
Der Bundesgerichtshof hat über die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold entschieden, das ihn wegen Betrugs in 37 Fällen und versuchten Betrugs in neun Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Nach den Feststellungen des LG bot der Angeklagte im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis Anfang 2018 über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrerlaubnissen gegen eine "Gebühr" von 1.200 Euro an. Dabei verschleierte er gegenüber den Kunden aus Deutschland, dass eine englische Fahrerlaubnis nur mit einem Wohnsitz in England erworben werden konnte. Für die Kunden war dieser Umstand für die Bezahlung der "Gebühr" maßgeblich. Keiner der Kunden erhielt mangels der Wohnsitzvoraussetzung eine englische Fahrerlaubnis. Der Angeklagte hatte dies von Anfang an gewusst. Ihm kam es darauf an, sich mit der Gebühreneinvernahme dauerhaft zu bereichern.
Mehrere Betrugstaten bereits verjährt
Die Revision des Angeklagten hat zu einer Teileinstellung des Verfahrens geführt, weil mehrere Betrugstaten aus den Jahren 2012 und 2013 verjährt sind. Deshalb hat der Bundesgerichtshof auch die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben und die Sache zur Festsetzung einer neuen Gesamtstrafe für die verbleibenden Betrugstaten an das Landgericht zurückverwiesen. Im Übrigen war die Revision erfolglos.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30669
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.