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Dokument-Nr. 35013

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Beschluss29.01.2025Bundesgerichtshof4 StR 265/24
Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil01.04.2024, 32 Ks-70 Js 354/20-5/23
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss29.01.2025

Bundes­ge­richtshof bestätigt Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe

Der 4. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen verworfen, mit dem dieser wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Urteils­fest­stel­lungen leistete der Angeklagte, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, dem Geschädigten am 31. August 2020 Suizidhilfe, obwohl er erkannt hatte, dass dessen Selbst­tö­tungs­ent­scheidung durch eine akute psychische Erkrankung krank­heits­wertig beeinträchtigt und daher nicht freive­r­ant­wortlich war.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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