21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 30887

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil30.09.2021

Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftigBGH verwirft Revisionen

Die Verurteilung eines 31-jährigen Angeklagten u. a. wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe hat Bestand. Der Bundes­ge­richtshof hat die gegen das Urteil des Landgerichts Essen gerichteten Revisionen der Staats­an­walt­schaft und des Angeklagten verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Angeklagte in größerem Stil mit Betäu­bungs­mitteln und lagerte diese zusammen mit Waffen, u. a. einer scharfen Pistole, in seiner Wohnung. Als er bemerkte, dass Polizeibeamte seine Wohnung durchsuchen wollten, bewaffnete er sich mit seiner Pistole und gab auf den ersten in seine Wohnung vorrückenden SEK-Beamten zwei Nahschüsse ab, wovon einer den Beamten tödlich traf. Der Angeklagte wurde danach überwältigt. Die Verurteilung wegen Mordes hat das Landgericht auf das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gestützt, weil die Tat durch einen vom Angeklagten vor der Tat entwickelten Hass auf Polizeibeamte motiviert war.

BGH stellt keine besondere Schwere der Schuld fest

Der BGH hat die Revision der Staats­an­walt­schaft gegen die unterbliebene Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) verworfen. Das Landgericht hat über die niedrigen Beweggründe hinausgehende schulderhöhende Umstände nicht festgestellt. Es hat insbesondere das Vorliegen eines weiteren Mordmerkmals rechts­feh­lerfrei verneint. Verde­ckungs­absicht hat es tragfähig abgelehnt, weil der Angeklagte seinen Betäu­bungs­mit­tel­handel und seine Täterschaft bereits für aufgedeckt hielt. Auch eine weitergehende verwerfliche Tatmotivation des Angeklagten, etwa aufgrund seines Sympathisierens mit der Reichs­bür­gerszene und mit Holocaust­leugnern, hat das Schwurgericht nicht festgestellt. Die Revision des Angeklagten, der die Beweiswürdigung angriff, wurde im Beschluss­ver­fahren ebenfalls als unbegründet verworfen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30887

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI