21.11.2024
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Dokument-Nr. 2593

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Bundesgerichtshof Beschluss11.05.2006

Ex-NPD-Mitglied wegen Volksverhetzung bei Demonstration verurteiltBGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Bochum hatte den bereits einschlägig vorgeahndeten Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte die Stadt Bochum, die jüdische Gemeinde bei der Neuerrichtung einer Synagoge finanziell zu unterstützen. Anlässlich einer von der Natio­na­l­de­mo­kra­tischen Partei Deutschlands (NPD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen - unter dem Versamm­lungsthema "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungs­freiheit" in Bochum veranstalteten Demonstration und Kundgebung hielt der Angeklagte, ein früheres Mitglied der NPD sowie Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen „Kampfbundes Deutscher Sozialisten“ (KDS) eine Rede, deren Inhalt Gegenstand des angefochtenen Urteils ist.

Nach Überzeugung des Landgerichts verfolgte der Angeklagte in seiner Ansprache durch die Bezugnahme auf natio­nal­so­zi­a­lis­tisches Gedankengut, insbesondere auch durch die Verwendung von Begriffen der natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Rassenideologie, das Ziel, seine Zuhörer zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufzustacheln und jüdische Mitbürger in ihrer Menschenwürde herabzusetzen. Das Landgericht hat den Sachverhalt rechtlich als Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB gewertet.

Der 4. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten, der in erster Linie unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinung­s­äu­ßerung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes) seinen Freispruch begehrte, als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Erläuterungen

Vorinstanz

Landgericht Bochum - 1 KLs 33 Js 248/04 -

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 81/06 des BGH vom 22.05.2006

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