21.11.2024
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Dokument-Nr. 20890

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Beschluss13.03.2015Bundesgerichtshof3 StR 527/14
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Bundesgerichtshof Beschluss13.03.2015

Verurteilung wegen "Piraterie" vor Somalia rechtskräftigFreiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen erpresserischen Menschenraubs und schwerer räuberischer Erpressung bestätigt

Der Bundes­ge­richtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen "Piraterie" an deutschem Chemietanker vor Somalia bestätigt.

Im Mai 2012 brachten somalische Piraten den Chemietanker "Marida Marguerite" einer deutschen Reederei im Golf von Aden in ihre Gewalt und hielten die Besatzung für die Dauer von fast acht Monaten auf dem Schiff gefangen. Der Angeklagte wirkte in der Folgezeit daran mit, die Reederei zur Zahlung von fünf Mio. US-Dollar zu erpressen und das Lösegeld sodann unter den Piraten zu verteilen. An der Folter von einzelnen Besat­zungs­mit­gliedern war der Angeklagte zwar nicht selbst beteiligt, er nahm die massiven Gewal­t­an­wen­dungen indes in Kauf, weil er einzig daran interessiert war, ein besonders hohes Lösegeld zu erlangen.

LG verhängt Freiheitsstrafe von zwölf Jahren

Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

BGH verwirft Revision

Gegen die Verurteilung hat sich der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge und mit sachlichrecht­lichen Beanstandungen gewandt. Der 3. Strafsenat des Bundes­ge­richthofs hat die Revision des Angeklagten jedoch verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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