15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Müllwagen beim Abholden der Mülltonnen.

Dokument-Nr. 1545

Drucken
Urteil15.12.2005Bundesgerichtshof3 StR 239/05
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil15.12.2005

BGH entscheidet über Betrug zum Nachteil einer Kommune im Zusammenhang mit der Müllentsorgung

Der BGH hat das landge­richtliche Urteil wegen Betruges zum Nachteil einer Kommune im Zusammenhang mit der Müllentsorgung aufgehoben.

Das Landgericht Kleve hatte die Angeklagten wegen Betrugs zu Gesamt­frei­heits­s­trafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten sind Gesellschafter bzw. Mitarbeiter einer Entsor­gungsfirma in Brüggen/Bracht. Diese schloss im Dezember 1995 mit der Stadt Moers einen Vertrag über die Abfuhr von Müll. In den folgenden Jahren fügten die Angeklagten dem im Auftrag der Stadt eingesammelten Müll erhebliche Mengen von Fremdabfall hinzu, den sie bei anderen Kunden abgeholt hatten und rechneten die Gesamtmengen mit der Stadt Moers ab. Aufgrund der überhöhten Abrechnungen hat die Stadt Moers dem Unternehmen im Zeitraum von Januar 1997 bis März 2001 mindestens 178.000 DM zuviel bezahlt. Zudem musste die Kommune auch für die Gebühren des Abfallzentrums aufkommen, die in Höhe von rund 480.000 DM auf die Entsorgung des hinzugefügten Fremdmülls entfielen.

Das Landgericht hat Betrug zum Nachteil der geschädigten Stadt angenommen, obgleich es davon ausgegangen ist, dass der damals für die Abfal­l­ent­sorgung zuständige Beigeordnete von der Beimengung von Fremdmüll und der ungerecht­fer­tigten Abrechnung der darauf entfallenden Entsor­gungs­ge­bühren Kenntnis hatte.

Das Urteil war aufzuheben, weil es für die Frage, ob ein Irrtum in Sinne des Betrug­s­tat­be­standes vorlag, entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung, maßgeblich auf die Vorstellung des Beigeordneten ankam.

Erläuterungen
Vorinstanz: LG Kleve in Moers – Entscheidung vom 20.10.2004 - 223 KLs 10 Js 741/01

Quelle: Pressemitteilung Nr. 177/05 des BGH vom 15.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1545

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI