15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 10448

Drucken
Beschluss28.09.2010Bundesgerichtshof3 StR 214/10
Vorinstanz:
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil07.08.2009, 6-2 StE 8/07-7-b
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss28.09.2010

Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: BGH bestätigt Urteil gegen Führungskader der DHKP-CDevrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi hat auch in Deutschland zahlreiche Mitglieder

Ein wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe vom Oberlan­des­gericht Stuttgart verurteilter Angeklagter hatte Revision beim Bundes­ge­richtshof eingelegt. Dieser verwies die Revision des Angeklagten.

Nach den Feststellungen des Oberlan­des­ge­richts will die DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi - Cephesi = Revolutionäre Volks­be­frei­ungs­partei/-front) das Regie­rungs­systems in der Türkei im Weg des bewaffneten Kampfes durch ein kommunistisches Regime ersetzen und begeht dazu dort seit vielen Jahren u. a. Spreng­stof­f­an­schläge, die bereits viele Opfer gefordert haben. In Deutschland und anderen europäischen Ländern hat die Vereinigung ebenfalls zahlreiche Mitglieder. Deren Aufgabe ist es, Geld zu sammeln, neue Kämpfer zu rekrutieren und in sonstiger Weise den Kampf in der Türkei zu unterstützen. Der Angeklagte war zwischen 2002 und 2006 als Leiter verschiedener Gebiets­glie­de­rungen der DHKP-C in Deutschland tätig.

Mit der Verwerfung der Revision ist das Urteil des Oberlan­des­ge­richts gegen diesen Angeklagten rechtskräftig. Zwei Mitangeklagte, die in ähnlicher Weise tätig waren, hatten gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt.

Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10448

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI